Evaluation zeigt Erfolg der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
Berlin – Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) ermöglicht es Kinder- und Jugendpsychiatern psychisch kranken Kindern und Jugendlichen und deren Eltern eine koordinierte interdisziplinäre Versorgung anzubieten. Sechs Jahre, nachdem die Vereinbarung für alle gesetzlich Krankenversicherten beschlossen wurde, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) nun die erste umfassende Evaluation hierzu vorgelegt.
„Das interdisziplinäre Vorgehen ist ein voller Erfolg“, bilanziert der Leiter der Evaluation, Bernd Hagen. Sowohl die beteiligten Ärzte und Mitarbeiter als auch die Patienten und deren Eltern beurteilen die Vorgehensweise als gut. In einer sozialpsychiatrischen Praxis arbeitet der Facharzt zusammen mit angestellten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologen, Sozialpädagogen, und Sozialarbeitern zusammen. Von außen können Kinder- und Jugendärzte, Ergotherapeuten, Logopäden und Psychotherapeuten hinzugezogen werden. Auch Schulen, Jugendämter und Beratungsstellen können in den Dialog einbezogen werden.
Belegt würden die positiven Beurteilungen zusätzlich durch die hohe Zahl an Kontakten zwischen Patient und sozialpsychiatrischer Praxis, urteilt Hagen: „Die Kontakte sind häufig und vielfältig.“ Auch der Austausch der Experten untereinander, meist in Fallkonferenzen, sei rege.
Rund 85 Prozent der Patienten wurden der Evaluation zufolge psychiatrisch-psychotherapeutisch behandelt. Die Eltern waren in der Regel einbezogen. Weniger als ein Drittel der Kinder und Jugendlichen erhielt Medikamente. Die Evaluation des ZI ist ausführlich in der der aktuellen ausgabe des Deutschen Ärzteblattes zu lesen.
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