Ärzteschaft

Ex-Funktionär der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin wegen Bestechlichkeit verurteilt

  • Freitag, 24. April 2026
/picture alliance, CHROMORANGE, KHSPR
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Berlin – Wegen Bestechlichkeit ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach zudem einen Mitarbeiter einer Krankenkasse der Bestechung schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Eine ebenfalls angeklagte Krankenkassenmitarbeiterin wurde freigesprochen.

Nach Überzeugung des Gerichts ließ sich der zum Zeitpunkt der Anklage 62-jährige KV-Vorstand, ein Berliner Augenarzt, von dem 46-jährigen Krankenkassenmitarbeiter bestechen, sagte die Vorsitzende Richterin Kristin Klemke. Dabei sei es aber nicht um einen persönlichen Vorteil gegangen, betonte sie.

Stattdessen wurden Patientendaten nachträglich umkodiert, was höhere Auszahlungen an die Krankenkassen zur Folge hatte. Damit sollten sogenannte Diagnoselücken geschlossen werden, etwa bei chronisch Kranken. Es sei um eine Korrektur, nicht um erfundene Diagnosen gegangen, betonte die Vorsitzende Richterin.

Der angeklagte KV-Vorstand habe der Umkodierung gegen Bezahlung an die KV Berlin zugestimmt, allerdings ohne die eigentlich notwendige Einbindung der Ärztinnen und Ärzte. Wahrscheinlich sei dies für ihn eine willkommene Gelegenheit gewesen, die finanzielle Situation der KV Berlin zu verbessen und sich mit der Krankenkasse gutzustellen, so Klemke. Das Motiv des Krankenkassenmitarbeiters war aus Sicht der Kammer, sich zu profilieren und seine Karriere innerhalb des Unternehmens zu befördern.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende des rund siebenmonatigen Prozesses Bewährungsstrafen für alle drei Angeklagten sowie die Einziehung von 250.000 Euro bei der KV Berlin. In der Anklage war noch von einer Summe von 85 Millionen Euro die Rede. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für alle Beschuldigten.

afp

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