Expertenstandard: Pflegebedürftige sollen mobiler werden
Berlin – Einheitliche Qualitätsstandards sollen künftig helfen, die Bewegungsfähigkeit von Pflegebedürftigen zu verbessern. Mobil zu sein trage für Pflegebedürftige entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei, erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Dienstag in Berlin. Viele pflegebedürftige Menschen könnten sich nicht mehr selbstständig oder nur stark eingeschränkt bewegen.
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat daher den Auftrag erhalten, einen neuen Expertenstandard zum Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ zu entwickeln. Expertenstandards sind wissenschaftlich fundierte Instrumente, die die Qualität in der Pflege sichern sollen. Solche Standards gibt es bereits für mehrere Bereiche, zum Beispiel zur Vorbeugung des Wundliegens, zum Schmerzmanagement und zur Sturzprophylaxe.
Für die Auswahl des Themas hatten die Vertragsparteien – Vertreter von Pflegekassen, Leistungserbringern und Sozialhilfeträgern – im Vorfeld den Rat von Pflegewissenschaftlern eingeholt. Ausschlaggebend für das Thema war den Vertragsparteien zufolge der Aspekt, dass viele pflegebedürftige Menschen sich nicht selbstständig beziehungsweise nur stark eingeschränkt bewegen können und ihre Lebenqualität stark beeinträchtigt. Der Expertenstandard soll Pflegekräften auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegepraktischer Erfahrungen diesbezüglich Handlungskorridore aufzeigen.
Das DNQP, angesiedelt an der Hochschule Osnabrück, übernimmt die Gesamtkoordination des Projekts und die Sicherstellung der methodischen Qualität des Expertenstandards. Der erste Entwurf soll Mitte Juni 2014 vorliegen. Daran wird sich eine modellhafte Implementierung anschließen, in der die Praxistauglichkeit und die Wirksamkeit des Expertenstandards untersucht werden.
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