Europaweites Verfahren zur Risikobewertung von Fluorchinolone und Chinolone gestartet

Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein europäisches Risikobewertungsverfahren für Antibiotika aus der Gruppe der Fluorchinolone und Chinolone angestoßen. Es soll bei der Bewertung schwerwiegender Nebenwirkungen und Umsetzung eventueller Indikationseinschränkungen helfen.
Bei Arzneimitteln aus der Gruppe der Fluorchinolone handelt es sich um hochwirksame synthetische Antibiotika, die ein breites Wirkspektrum besitzen und insbesondere bei schwerwiegenden bakteriellen Infektionen zum Einsatz kommen. Schwerwiegende Nebenwirkungen dieser Arzneimittel (zum Beispiel Veränderungen an den Sehnen) sind seit Langem bekannt und werden entsprechend in den Produktinformationen aufgeführt.
Bereits in der Vergangenheit wurde die Sicherheit entsprechender Präparate auf europäischer Ebene bewertet und daraus resultierend deren Indikationen eingeschränkt.
In dem jetzt angestoßenen Risikobewertungsverfahren werden wegen ihres gleichen Wirkmechanismus auch die Chinolone in den Blick genommen. Chinolonhaltige Antibiotika sind in Deutschland nicht mehr zugelassen, jedoch in anderen europäischen Ländern weiterhin verfügbar.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: