G-BA: Perinatalzentren müssen ab 2017 Pflegekräfte aufstocken

Berlin – Perinatalzentren der Level 1 und 2 müssen ab dem Jahr 2017 für jedes intensivtherapiebedürftige Frühgeborene eine Kinderkrankenpflegekraft zur Verfügung stellen. Ebenfalls ab diesem Jahr muss eine Kinderkrankenpflegekraft je zwei intensivüberwachungsbedürftigen Frühgeborenen verfügbar sein.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner gestrigen Sitzung in Berlin beschlossen. Bis Ende 2016 können Krankenhäuser von dieser Regelung noch begründet abweichen. Zudem müssen Schwangere unverzüglich in ein spezialisiertes Krankenhaus überwiesen werden, wenn eine Risikosituation abzusehen ist.
Darüber hinaus hat der G-BA zwei neue Aufträge an das AQUA-Institut vergeben. „Heute wurde der Startschuss zur Qualitätssicherung zweier innovativer Behandlungsmethoden gegeben, die immer häufiger Anwendung finden: der Einsatz von Kunstherzen und die kathetergestützte Aortenklappenchirurgie“, sagte das unparteiische Mitglied im G-BA, Regina Klakow-Franck.
2011 seien 344 Spenderherzen transplantiert worden – auf der Warteliste hätten jedoch 992 Patienten gestanden. „Herzunterstützungssysteme sind insofern sehr wichtig“, so Klakow-Franck. Inzwischen sei der Einsatz von Kunstherzen so weit ausgereift, dass er frühzeitiger vorgenommen werden könne, um irreversible Schäden an Nieren und Leber vorzubeugen, oder sogar als Alternative zur Herztransplantation angewandt werde.
Die kathetergestützte Aortenklappenchirurgie sei eine Alternative zu einem offenen chirurgischen Eingriff. Die Anzahl dieser Eingriffe sei von über 600 im Jahr 2008 auf mehr als 7.200 im Jahr 2011 angestiegen. „Bei der kathetergestützten Methode sind rasant steigende Fallzahlen zu beobachten, die eine Indikationsausweitung vermuten lassen“, so Klakow-Franck. Dies mache eine Messung der Langzeitergebnisse und die Überprüfung der Indikationsqualität umso dringender erforderlich.
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