Politik

IQWiG-Bürger­anfragen: Musiktherapie erhöht kurzfristig Lebensqualität bei Krebserkrankungen

  • Freitag, 4. Januar 2019
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Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen ersten Bericht im Rahmen des sogenannten „ThemenCheck Medizin“ veröffentlicht. Diese Health-Technology-Assessments (HTA) gehen auf Vorschläge aus der Bevölkerung zurück.

Von einer Musiktherapie, welche die Chemotherapie, Bestrahlung oder Immuntherapie oder auch eine palliative Versorgung begleitet, erhoffen sich Betroffene und Anbieter, dass sie die Lebensqualität verbessert und unter Umständen auch bei weiteren patientenrelevanten Endpunkten positive Effekte zeigt. „Führt eine begleitende Musiktherapie bei Patienten mit einer Krebserkrankung zu besseren Behandlungs­ergebnissen? Was kostet sie? Stehen diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen?“, sind daher Fragen, denen sich der Bericht widmet.

Insgesamt zehn randomisierte kontrollierte Studien konnte die österreichische Forschergruppe im Auftrag des IQWiG in ihre Analyse einbeziehen, davon zwei aus Deutschland. Sieben Studien vergleichen die Musiktherapie mit einer onkologischen Standardtherapie ohne Musiktherapie, zwei mit einer anderen begleitenden Therapie.

Was ihren Aufbau betrifft, sind diese Studien laut den Autoren sehr unterschiedlich und von zumeist kurzer Dauer. Deshalb sind zu vielen wichtigen Endpunkten keine Aussagen möglich. Für die „Krankheitsbewältigung“ gilt das ebenso wie für „Aktivitäten des täglichen Lebens“ und das „soziale Funktionsniveau“.

Den vorläufigen Ergebnissen des Berichtes zufolge kann die Musiktherapie psychische Begleitsymptome wie etwa Abgeschlagenheit oder Angst sowie die Lebensqualität kurzfristig nach der Therapiesitzung günstig beeinflussen. Für Aussagen zu langfristigen Effekten bei krankhaften Zuständen wie Depression oder chronischen Schmerzen fehlen jedoch Daten. Lücken stellt die Arbeitsgruppe auch bei gesundheitsökonomischen Studien fest.

Interessierte Personen und Institutionen können bis zum 4. Februar 2019 schriftliche Stellungnahmen zu dem Bericht beim IQWiG einreichen. Diese werden gesichtet und gegebenenfalls in einer mündlichen Anhörung mit den Stellungnehmenden diskutiert. Danach erstellt das IQWiG einen Abschlussbericht. Außerdem schreiben die Autoren eine allgemeinverständliche Version und das IQWiG ergänzt das Paket um einen Herausgeberkommentar.

Bürger können jederzeit neue Vorschläge für den „ThemenCheck Medizin“ einreichen. Das IQWiG sammelt diese und ermittelt in einem zweistufigen Auswahlverfahren pro Jahr bis zu fünf Themen. Dabei wird sowohl die Bürger- und Patientensicht als auch die wissenschaftliche Perspektive mit einbezogen.

hil

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