Fachgesellschaft befürchtet weitere Benachteiligung psychisch Kranker
Berlin – Nachteile für psychisch Kranke aufgrund des neuen sogenannten Psych-Entgeltsystems befürchtet die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN). Hintergrund sei, dass psychiatrisch- psychotherapeutische Kliniken mit dem neuen Entgeltsystem weniger Geld für ihre Arbeit erhielten. „Es ist absehbar, dass wir, sollte das neue Psych-Entgeltsystem so umgesetzt werden, die steigenden Personalkosten in Zukunft nicht decken können“, sagte DGPPN-Präsident Peter Falkai. Psychisch Kranke würden dann weniger qualifizierte Leistungen erhalten und weiter benachteiligt.
Der aktuelle Gesetzentwurf zum Psych-Entgeltsystem sieht vor, Leistungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken nicht mit Fallpauschalen, wie im Bereich der körperlichen Erkrankungen, sondern mit Tagespauschalen zu vergüten.
„Allerdings sind im Gesetzentwurf viele Elemente des DRG- Fallpauschalensystems übernommen worden. Damit erhofft der Gesetzgeber, Wirtschaftlichkeitsreserven aktivieren zu können – wie kürzere Verweildauern oder der Abbau von Bettenkapazitäten“, hieß es aus der DGPPN.
Die Fachgesellschaft mahnte, der Gesetzgeber habe die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gemäß Sozialgesetzbuch unter besonderen Schutz gestellt. „Die Versorgung von psychisch Kranken darf nicht durch das neue Entgeltsystem gefährdet werden“, so die DGPPN.
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