Ausland

Fachgesellschaft begrüßt Richtlinie zur Fahrtauglichkeit bei Diabetes

  • Freitag, 23. Mai 2014

Berlin – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat sich positiv zur neuen Richtlinie zur Fahrtauglichkeit von Diabetespatienten geäußert. „Die neue Regelung ist ebenso vernünftig wie praxisnah und daher zu begrüßen“, sagte DDG-Präsident Erhard Siegel.

Ende April hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine aktualisierte Fassung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung herausgegeben, die seit Anfang Mai gilt. Darin definiert sie Vorgaben für zahlreiche Krankheiten, die ärztliche Gutachter berücksichtigen müssen, wenn sie die Fahreignung der Betroffenen bewerten sollen.

Gut geschulte Diabetiker können auch Personentransportfahrzeuge fahren
„Die Kriterien für Diabetes wurden komplett überarbeitet“, erklärte Oliver Ebert, Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales. So kommt die BASt bezüglich der Fahrtauglichkeit bei Diabetes zu dem Ergebnis, dass gut eingestellte und geschulte Patienten mit Diabetes Pkw, aber auch Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen oder Personentransportfahrzeuge sicher lenken können.

Voraussetzung für die Fahreignung sei eine zuverlässige, rechtzeitige Wahrnehmung von Unterzuckerungen sowie eine stabile Stoffwechsellage. Erleidet eine Person innerhalb eines Jahres mehr als ein Mal eine so schwere Unterzuckerung, dass fremde Hilfe erforderlich ist, darf sie laut Richtlinie zunächst nicht mehr fahren.

Grundsätzlich unterscheidet die Richtlinie zwischen Therapien mit einem niedrigen und Therapien mit einem hohen Risiko für schwere Unterzuckerungen. Zu den Therapie­formen mit niedrigem Hypoglykämierisiko zählen Ernährungsumstellung und Bewegung, Biduanide, Resorptionshemmer, Insulinsensitizer, DPP-4-Hemmer und GLP-1-Analoga. „Mit einem höheren Hypoglykämierisiko verbunden sind dagegen Sulfonylharnstoffe, ihre Analoga und Insulin“, so Hermann Finck, der für den DDG-Ausschuss Soziales maßgeblich an der Neufassung mitgewirkt hat.

Für Diabetespatienten, die einem niedrigen Hypoglykämierisiko unterliegen und ein Fahrzeug der Klasse 1 fahren möchten, gilt der Fachgesellschaft zufolge: Sofern ihr Stoffwechsel stabil ist und keine Folgeschäden vorliegen, können sie ohne Einschränkung Auto oder Motorrad fahren. „Im Fall einer Therapie mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen ist Pkw- oder Motorradfahren nach medikamentöser Einstellung durch den Arzt und einer Schulung möglich“, so Siegel.

Für das Steuern von Fahrzeugen der Klasse 2 – etwa Lkw, Taxis oder Omnibusse – gelten strengere Anforderungen. Zunächst muss der Patient nachweisen, dass er seinen Stoffwechsel in den zurückliegenden drei Monaten stabil halten konnte. „Behandelt er seine Erkrankung mit Diät oder Bewegung, sollte er sich auch durch einen Facharzt für Innere Medizin oder Diabetologen begutachten lassen“, betonte der DDG-Präsident. Nimmt der Betroffene Medikamente mit niedrigem Hypoglykämierisiko ein, seien regelmäßige ärztliche Kontrollen sowie eine Nachbegutachtung durch einen Facharzt für Innere Medizin oder Diabetologen vorgeschrieben.

Im Fall einer Therapie mit Sulfonylharnstoffen oder Insulin sehen die Richtlinien neben ärztlichen Kontrollen eine fachärztliche Begutachtung alle drei Jahre vor. „Dabei ist auch die Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen“, erläuterte Finck. „Termindruck, Arbeitszeiten oder etwa das Fahren nur auf dem Betriebsgelände beeinflussen das Gefährdungs­potenzial.“ Hier liege zudem ein wesentlicher Unterschied zur vorherigen Richtlinie: Sie stufte der DDG zufolge insulinpflichtige Diabetespatienten „als in der Regel nicht in der Lage“ ein, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden – Ausnahmen erforderten ein ausführliches Gutachten.

hil

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