Fachgesellschaft gibt Krankenhäusern Empfehlungen zu Angehörigenbesuchen in der Pandemie

Berlin – Besuchsverbote in Krankenhäusern wegen der Coronapandemie sind nicht nur für die Patienten eine große Belastung, sondern haben auch gravierende Folgen für die Angehörigen. Die Sektionen Ethik sowie Psychologische Versorgungsstrukturen in der Intensivmedizin der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben daher ein Positionspapier veröffentlicht, das Krankenhäusern eine Hilfestellung gibt, wie Angehörigenbesuche strukturiert und pandemiekonform möglich sind.
„Natürlich erfordert die Pandemie notwendige Einschränkungen. Dies darf aber keinesfalls zu einer Isolation von Patientinnen und Patienten führen“, erklärte Teresa Deffner, Mitautorin und Präsidiumsmitglied der DIVI sowie Psychologin in der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Universitätsklinikum Jena.
Laut dem Positionspapier ist es sehr wichtig, dass Kliniken statt einer starren Einheitsregelung flexible patientenindividuelle Besuchszeiten gestalten. „Die Anzahl besuchender Angehöriger sollte reduziert und Besucher auf den engsten Personenkreis von Angehörigen eingegrenzt werden, der – wenn möglich – in Absprache mit Patienten definiert wird. Dabei haben Angehörige, die als Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer eingesetzt sind, Priorität, da sie im Bedarfsfall verpflichtet sind, den mutmaßlichen Patientenwillen bei der Behandlungsplanung zu vertreten“, heißt es in dem DIVI-Papier.
Die Klinik sollte Videobesuche ermöglichen und das Abschiednehmen von sterbenden und verstorbenen Patienten generell ermöglichen, so die Fachgesellschaft.
Die Autoren fordern, dass Krankenhäuser verbindlich Konzepte vorlegen und umsetzen, die die außerordentliche Relevanz von Angehörigenbesuchen berücksichtigen und dementsprechend notwendige personelle und materielle Ressourcen zur Umsetzung eines patienten- und angehörigenfreundlichen Besuchskonzeptes bereitgestellt werden.
„Im innerklinischen Pandemiemanagement ist das Thema Besucherregelung sehr wichtig und gehört immer auf die Tagesordnung bei den Entscheidungsträgern in den Krisenstäben, damit man stets die zum aktuellen Zeitpunkt besucherfreundlichste Regelung erarbeiten und umsetzen kann“, betonte Gerald Neitzke, Medizinethiker an der Medizinischen Hochschule Hannover und Mitautor des Positionspapiers.
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