Ärzteschaft

Fachgesellschaft stellen Kriterien für Kompetenzzentren Allgemeinmedizin vor

  • Freitag, 10. Juli 2015

Frankfurt – Kriterien und eine Checkliste für die sogenannten „Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin“ hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) entwickelt. Diese universitär angebundenen Kompetenz­zentren haben die Aufgabe, Ärzte in Weiterbildung, ambulante und stationäre Weiter­bildungsbefugte sowie Weiterbildungsverbünde zu unterstützen. Ziele sind, die Weiterbildung strukturell und fachlich zu begleiten und ihre Qualität zu fördern. Der 118. Deutsche Ärztetag in Frankfurt hatte die Förderung dieser Kompetenzzentren kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Ärztekammern die zuständigen Stellen für die Weiterbildung seien.

Das DEGAM-Positionspapier fokussiert auf acht Arbeitsbereiche der Kompetenz­zentren, unter anderem Begleitseminare, Mentorenprogramme, Evaluation der Weiterbildung und Qualitätsförderung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.

Das kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedete GKV-Versorgungsstärkungs­gesetz (GKV-VSG) eröffnet im Paragrafen 75a zur „Förderung der Weiterbildung“ die Möglichkeit, dass zukünftig „bis zu fünf Prozent der vorgesehenen Fördermittel überregional für die Errichtung und Organisation von Einrichtungen, die die Qualität und Effizienz der Weiterbildung verbessern können, bereitgestellt werden“ (Absatz 7, Satz 3). „Wir sehen darin einen Meilenstein für die Weiterbildung der dringend benötigten Fachärzte für Allgemeinmedizin“, sagte der DEGAM-Präsident Ferdinand Gerlach.

Die Delegierten des Ärztetages lehnten dagegen die Bildung von Kompetenzzentren im Rahmen der Weiterbildung außerhalb des Ärztekammerbereichs ab und kritisierten, das Gesetz beachte die Rolle und Regelungskompetenz der Ärztekammern nicht aus­reichend. „Auch wenn im GKV-VSG vorrangig finanzielle Aspekte bei der Förderung der Weiterbildung geregelt werden, sind bei der Umsetzung der finanziellen Förderung qualitative Aspekte der Weiterbildung zu berücksichtigen“, heißt es in einer Ent­schließung des Ärzteparlamentes. Die Regelungskompetenz der Ärztekammern dürfe nicht über eine Verknüpfung mit Förderung und Finanzierung untergraben werden, stellte der Ärztetag klar.

hil

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