Ärzteschaft

Fachgesellschaft zertifiziert Cochlea-Im­plantat-Zentren

  • Montag, 21. Februar 2022
/Oliver, stock.adobe.com
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Bonn – Rund 20 Zentren für die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI) haben mittlerweile ein Zertifikat als „CI-versorgende Einrichtung“ (CIVE) der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heil­kunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC) erhalten. Darauf weist die Fachgesellschaft hin. Die DGHNO-KHC hatte im vergangenen Herbst damit begonnen, CI-Zentren zu zertifizieren.

In Deutschland leben laut Fachgesellschaft rund 50.000 Menschen, die gehörlos sind, weitere 250.000 sind in ihrem Hörvermögen zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt. Ist mit einem Hörgerät kein ausrei­chendes Verstehen der Sprache möglich, kann ein CI in vielen Fällen das Hören und Verstehen wieder ermöglichen.

„Hörminderungen beeinträchtigen nicht erst dann die Kommunikation und die Teilhabe, wenn sie Schwerbehindertenstatus erreicht haben“, erläuterte Hans-Jürgen Welkoborsky, Präsident der DGHNO- KHC und Direktor der HNO-Klinik am Klinikum Nordstadt in Hannover.

Viele Menschen würden ihren schleichenden Hörverlust zunächst kaum bemerken oder als normalen Alterungsprozess werten, obwohl der Hörverlust die Lebensqualität oft bereits erheblich beeinträchtige. Gerade hier biete das CI eine sehr gute Behandlungsmöglichkeit.

„Aber nicht für jeden dieser Menschen kommt ein CI infrage“, sagte Welkoborsky. Wenn etwa der Hörnerv nicht mehr intakt oder die Hörschnecke bereits verknöchert sei, könne auch ein CI keine Hörverbesse­rung bewirken.

Bereits die Diagnostik gehöre daher in die Hände erfahrener Experten, wie die DGHNO-KHC betont – ebenso wie der rund zweistündige Eingriff, bei dem die elektronische Innenohrprothese in die Cochlea eingesetzt werde.

„Im weiteren Verlauf sind auch die Aktivierung des Implantats, die Hör-Rehabilitation und die lebens­lange Nachsorge hochkomplexe Vorgänge, bei denen Ärzte, Techniker und Therapeuten vieler Disziplinen eng zusammenarbeiten müssen“, so der DGHNO-KHC-Präsident.

Um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden, müssten diese Abläufe hohe qualitative Standards er­füllen – deren erfolgreicher Nachweis sei jetzt durch das CIVE- Zertifikat für jeden einfach erkennbar.

Die Fachgesellschaft hat die Kriterien für die Zertifizierung vorab bereits in einem „Weißbuch Cochlea-Implantat(CI)-Versorgung“ dargelegt. „Es definiert für Kinder und Erwachsene die notwendigen Qualitäts­kriterien (Struktur, Prozess, Ergebnis) des gesamten CI- Versorgungsprozesses“, schreibt der DGHNO-KHC-Vorstand im Vorwort des Weißbuches.

Die Fachgesellschaft kündigte für dieses Jahr zudem ein CI-Register an. „Darin werden Informationen zu Behandlungsergebnissen und ihren Einflussfaktoren systematisch erfasst, ausgewertet und sind somit besser verfügbar“, so Welkoborsky.

hil

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