Ärzteschaft

Fachgesellschaften begrüßen Entscheidung für Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“

  • Montag, 14. Mai 2018
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Berlin/Hamburg – Notfallmediziner haben die Entscheidung des Deutschen Ärztetages begrüßt, die Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ in die Muster­weiterbildungsordnung (MWBO) aufzunehmen. „Zukünftig können die Notfallpatienten in Deutschland darauf vertrauen, dass sie in den Notaufnahmen auf speziell auf das Aufgabenfeld für Notfallmedizin vorbereitete Ärzte treffen“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), Martin Pin. Das sei für die Qualität der Notfallversorgung ein entscheidender Schritt.

„Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die Patientensicherheit und die Qualität der Behandlung, für die wir uns seit vielen Jahren einsetzen“, betonte auch Stefan Schwab, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Schätzungen zufolge suchen jährlich rund 21 Millionen Patienten die Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser auf, Tendenz steigend. Die beiden Fachgesellschaften haben die Ausbildungsinhalte nach eigenen Angaben unter Mitwirkung der Bundesärzte­kammer erarbeitet. 

„Gerade die großen traditionell starken Fächer mussten erst lernen, dass hier niemand seine Kernkompetenzen abgibt, wir aber gemeinsam die Qualität der Versorgung erheblich verbessern können“, sagte Andre Gries. Er ist ärztlicher Leiter der Zentralen Notaufnahme am Universitätsklinikum Leipzig und Vertreter der DIVI-Sektion „Zusatzweiterbildung Interdisziplinäre Notaufnahme“.

Die Zusatzweiterbildung orientiert sich am Europäischen Curriculum für Notfallmedizin der Europäischen Gesellschaft für Notfallmedizin (EuSEM). Voraussetzung für die Zusatzweiterbildung ist eine Facharztweiterbildung in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung, zum Beispiel den großen Fächern mit hohem Anteil an Notfallpatienten.

Dazu gehören laut DIVI die Gebiete Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie. Weitere Voraussetzungen sind der „Notarztkurs“ zur Qualifikation des präklinisch tätigen Notarztes sowie eine sechsmonatige Tätigkeit auf einer Intensivstation. Die Weiterbildungszeit beträgt 24 Monate in einer interdisziplinären Notaufnahme.

Die DGINA forderte jetzt alle Landesärztekammern auf, die Zusatzweiterbildung zügig in ihren Ländern einzuführen. „Wir stehen jederzeit für eine Unterstützung der Ausgestaltung auf Landesebene zur Verfügung“, so Pin. 

hil

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