Fachgesellschaften streiten um Versorgung bei Nierenversagen auf Intensivstation

Berlin – Einen Dissens über die Versorgung von Patienten mit akutem Nierenversagen auf der Intensivstation gibt es zwischen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) auf der einen und der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) zusammen mit dem Verband leitender Klinikärztinnen und -ärzte in der Nephrologie (VLKN) auf der anderen Seite.
Die DIVI kritisiert heute eine im Januar erschienene Stellungnahme von DGfN und VLKN, nach der jedes akute Nierenversagen auf der Intensivstation nur in Kooperation mit Fachärzten für Innere Medizin und Nephrologie behandelt werden dürfe und beim Einsatz kontinuierlicher extrakorporaler Nierenersatzverfahren zwingend die Indikationsstellung, Verfahrensauswahl und Verfahrensdurchführung durch einen Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie bestätigt werden müsse.
Realitätsfremde Forderungen
„Nahezu 50 Prozent der Patienten, die auf einer Intensivstation behandelt werden, weisen in Abhängigkeit von bestehenden Komorbiditäten und der aktuellen Erkrankung ein akutes Nierenversagen auf“, hieß es aus der DIVI. Bis zu 25 Prozent dieser Patienten müssten mit einer extrakorporalen Nierenersatztherapie häufig im Rahmen eines Multiorganversagens behandelt werden.
Die Forderungen der beiden nephrologischen Verbände gingen an der Realität des klinischen Alltags vorbei und seien „in dieser Form weder sachgerecht noch evidenzbasiert und wären im Übrigen flächendeckend so auch nicht umzusetzen“. Die DIVI lehne „diese Maximalforderung einer organbezogenen Fachgesellschaft“ daher ab.
Position von DGfN und VLKN
DGfN und VLKN argumentieren hingegen, zahlreiche Studien hätten in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Prognose von Patienten mit und nach akutem Nierenversagen durch eine nephrologische Mitbetreuung erheblich verbessert werde.
„Das frühzeitige Einbeziehen von Fachärzten für Innere Medizin und Nephrologie hat nicht nur kurzfristig, sondern auch im Langzeitverlauf positive Auswirkungen auf Mortalität und Morbidität dieser Patienten. Darüber hinaus werden die Kosten der Therapie eines akuten Nierenversagens durch den differenzierteren Einsatz kontinuierlicher und intermittierender Nierenersatzverfahren unter Einbeziehung nephrologischer Fachexpertise deutlich gesenkt“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der beiden Verbände. Sie erachten daher die frühzeitige Einbindung von Fachärzten für Innere Medizin und Nephrologie in die Behandlung von Patienten mit akuten Nierenversagen auf einer Intensivstation „für zwingend erforderlich“.
Intensivmedizinische Expertise im Vordergrund
Die DIVI hält dagegen, die Intensivbehandlung des akuten Nierenversagens sowie der differenzierte Einsatz von extrakorporalen Nierenersatzverfahren seien eine der Kernkompetenzen der Intensivmedizin und seit der ersten Musterweiterbildungsordnung, die im Jahr 2003 für die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin beschlossen wurde, fester Inhalt der Weiterbildung. Bei der Mehrzahl der Intensivpatienten trete zudem das Nierenversagen im Rahmen eines Multiorganversagens oder einer Sepsis auf.
„Hierbei stehen die Behandlung aller Organversagen und die intensivmedizinische Expertise klar im Vordergrund“, so die Fachgesellschaft. Es sei aber unstrittig und „wird im klinischen Alltag auch so gelebt, dass komplexe Behandlungsfälle mit akutem Nierenversagen wenn möglich immer unter Einbeziehung eines Facharztes für Innere Medizin und Nephrologie, der idealerweise über die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder über eine ausreichende intensivmedizinische Expertise verfügt, intensivmedizinisch behandelt werden“, so die DIVI.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: