Fachverbände haben zur Frauengesundheit zehn Forderungen an die Politik

Berlin – Die frauenärztliche Versorgung sollte im angestrebten künftigen Primärarztsystem ebenso wie die haus- und kinderärztlichen Versorgung ohne Überweisung zugänglich sein. Das ist eine von zehn Forderungen des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) an die Politik der neuen Bundesregierung.
Wichtig ist laut einem entsprechenden Positionspapier außerdem, die Themen Wechseljahre und Endometriose stärker zu berücksichtigen und die Präventivmedizin sowie die Gesundheitskompetenz zu stärken. Die Verbände fordern viertens verlässliche Strukturen für die Geburtshilfe.
„In vielen hebammengeleiteten Geburtseinrichtungen fehlt sowohl die fachärztliche geburtshilfliche Anwesenheit sowie die pädiatrische Verfügbarkeit. Dabei wird bei jeder zweiten Geburt in hebammengeleiteten Kreißsälen das Eingreifen eines/einer ärztlichen Geburtshelfenden erforderlich“, heißt es in dem Papier.
Die Verbände empfehlen hebammengeleitete Kreißsäle in Geburtskliniken einzurichten und nicht in außerklinischen Geburtshäusern. Dies gewährleiste die unmittelbare Verfügbarkeit fachärztlicher Expertise in Notfällen.
„Hierzu ist es erforderlich, bei der Festlegung für Anforderungen an hebammengeleitete Geburtseinrichtungen auch ärztliche Expertise beratend hinzuzuziehen“, so BVF und DGGG. Die Verbände fordern außerdem, die rechtlichen Regelungen der Reproduktionsmedizin an neue medizinische Möglichkeiten anzupassen.
Wichtig sei zudem, die Praxen von Bürokratie zu entlasten – unter anderem durch eine Bagatellgrenze bei Regressprüfungen – und ambulante Operationen zu fördern. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) müsse zudem die Strukturen zur Behandlung gynäkologischer Krebserkrankungen besser abbilden.
Ein wichtiges Thema ist laut den Verbänden die Weiterbildung: „Bei den gegenwärtigen und geplanten Vergütungsstrukturen stellt die Weiterbildung einen nicht finanzierten Kostenfaktor und damit ein akutes wirtschaftliches Risiko dar.
Verzicht auf Weiterbildung spart Zeit sowie Aufwand und verbessert kurzfristig die wirtschaftliche Situation von Gesundheitseinrichtungen“, kritisieren die Verbände. Langfristig entstehe so ein erheblicher Schaden für das Gesundheitssystem.
„Die Kosten der ärztlichen Weiterbildung sollten entsprechend abgebildet werden – zum Beispiel im Rahmen der Vorhaltevergütung“, so BVF und DGGG in dem Papier.
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