Ärzteschaft

Fallpauschalensystem bildet komplexe Betreuung Sterbender nur unzureichend ab

  • Mittwoch, 27. April 2022
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Wiesbaden – Kritik am Fallpauschalensystem zur Vergütung von Krankenhausleistungen und am „Wirtschaftsbetrieb Krankenhaus“ übt die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Die Fachgesellschaft nimmt dabei die Bereiche Intensiv- und Palliativmedizin in den Blick.

„Das gemeinsame Ziel, den Patientenwunsch zu erfüllen und sinnlose Behandlungen zu vermeiden, scheitert allzu oft an einem Fallpauschalensystem, das zwar Diagnosen, nicht aber die komplexe Betreuung Sterbender abbildet“, kritisiert die DGIM.

Im Fokus der Palliativmedizin stehe die komplexe Gesamtsituation des Patienten oder der Patientin, die von der Art der Grunderkrankung oft weitgehend unabhängig sei, erläuterte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin und Vorsitzende des Klinischen Ethikkomitees an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Fallpauschalensystem würden Palliativmaßnahmen oft nicht ausreichend abgebildet, könnten also auch nicht angemessen abgerechnet werden, sagte sie im Vorfeld des DGIM-Kongresses, der am 30. April in Wiesbaden beginnt.

Hinzu komme, dass die Palliativversorgung oft in Konkurrenz zu teuren Therapien und apparativen Untersuchungen stehe, die besonders hohe Gewinne generierten.

„Gerade bei fortgeschrittenen Erkrankungen hinterfragt die Palliativmedizin viele dieser Therapien und diagnostischen Maßnahmen kritisch“, erklärte Bausewein. Zum Beispiel könne es mit einem würdigen Lebensende und dem unter Umständen vorhandenen Patientenwunsch nicht vereinbar sein, Todgeweihte an die Dialyse anzuschließen, invasiv zu beatmen oder künstlich zu ernähren, so die Expertin.

Zwar würden palliativmedizinische Leistungen im Fallpauschalensystem über Zusatzentgelte abgerechnet – deren Höhe sei aber nur zum Teil festgelegt und müsse beispielsweise bei den Palliativdiensten im Krankenhaus individuell mit den Krankenkassen verhandelt werden. Die dabei angebotenen Stundensätze oder Pauschalvergütungen seien jedoch meist nicht kostendeckend, kritisierte sie.

„Wir müssen der Versorgung am Lebensende mehr Zeit und Raum geben, um ein Gleichgewicht zwischen dem therapeutisch und technisch Machbaren, dem wirtschaftlich Sinnvollen und – allen voran – dem Patientenwunsch, zu finden“, forderte auch der DGIM-Kongress-Präsident Markus Lerch.

hil

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