Falscher Arzt: Krankenkassen scheitern mit Rückzahlungsforderungen
Aachen/Düren – Ein falscher Arzt operierte jahrelang Patienten und wurde dafür verurteilt – jetzt sind drei Krankenkassen vor dem Sozialgericht Aachen mit der Forderung gescheitert, vom Krankenhaus abgerechnete Leistungen in Höhe von 370.000 Euro zurückzuerhalten.
Der Mitarbeiter habe zum Zeitpunkt der Operationen tatsächlich eine echte – wenn auch erschlichene – Approbationsurkunde vorweisen können, begründete das Gericht die Entscheidung gestern. Die Klinik habe die Vergütungen also zu Recht geltend gemacht. Der Fall beschäftigte sich mit dem falschen Arzt im Krankenhaus Düren, wie ein Kliniksprecher bestätigte. Das Sozialgericht nannte den Namen des Krankenhauses in seiner Mitteilung nicht.
Im Juli 2016 verurteilte das Amtsgericht Düren den damals 41-Jährigen wegen Körperverletzung in mehr als 300 Fällen und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe. Er hatte demnach unter anderem nach seiner Exmatrikulation Examenszeugnisse gefälscht und damit die ärztliche Zulassung erhalten. Die Klinik wusste bei seiner Einstellung nichts von seinen Vergehen – der falsche Arzt führte zahlreiche Eingriffe durch, die das Krankenhaus auch bei den Krankenkassen abrechnete.
Nach Ansicht des Sozialgerichts sei den Kassen aber kein finanzieller Schaden entstanden – die Versicherten bekamen durchaus „ärztliche Behandlungen“. Denn der Mann habe regelmäßig mit einem richtigen Arzt zusammen operiert, außerdem habe das Ergebnis „den Regeln der Kunst“ entsprochen. Die Urteile vom 6. Februar sind nicht rechtskräftig. Die Kläger können beim Landesozialgericht in Essen Berufung einlegen.
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