FDA: Lidocain in „Zahnungshilfen“ bergen tödliche Risiken
Rockville – Anwendungsfehler und Überdosierungen von „Zahnungshilfen“, die zur Schmerzlinderung Lidocain enthalten, können bei einer Überdosierung oder nach dem versehentlichen Verschlucken durch das Kind tödliche Folgen haben, warnt die US-Arzneibehörde FDA, die Ärzte von der Verordnung abrät.
Gele mit dem Lokalanästhetikum Lidocain (2%ig) werden in der Medizin als Gleitmittel eingesetzt, um Intubation, Endoskopie oder eine Katheterisierung für den Patienten angenehmer zu machen. Sie werden aber gelegentlich auch als „Zahnungshilfen“ oder zur Behandlung von Schleimhauterkrankungen an Kleinkinder verordnet, obwohl die Wirkung nach Einschätzung der FDA zumindest als „Zahnungshilfe“ umstritten ist.
Das Gel, das die Mütter mit dem Finger auf die Gingiva auftragen, wird nach wenigen Minuten vom Speichel weggespült und dann in der Regel vom Kleinkind hinuntergeschluckt. Wenn das Kind kurze Zeit später wieder schreit, kann dies die Eltern zu einer erneuten Anwendung verleiten, was schnell zu einer Überdosierung führen kann.
Die systemische Wirkung von Lidocain kann bei Kleinkindern zu Krampfanfällen, schweren Hirnschäden und kardialen Problemen führen, warnt die FDA, die hierzu die Datenbank FAERS (Adverse Event Reporting System) ausgewertet hat. Bis Dezember 2013 wurden 15 schwere Intoxikationen nach der Anwendung eines 2-prozentigen Gels bei Kleinkindern gemeldet. Fünf weitere Fälle wurden in der wissenschaftlichen Literatur publiziert.
Von den insgesamt 22 Zwischenfällen endeten sechs mit dem Tod, drei weitere wurden als lebensbedrohlich eingestuft, elf führten zur Hospitalisierung, zwei konnten ambulant behandelt werden.
In sieben der 22 Zwischenfällen kam es zur Überdosierung, weil die Anwender sich nicht an die Hinweise gehalten hatten, sieben weitere Kleinkinder hatten das Gel versehentlich verschluckt, in vier Fällen war ein Verschreibungsfehler Ursache der Komplikation, bei den anderen vier Fällen konnte die Ursache nicht ermittelt werden.
Die FDA will jetzt die Hersteller der Lidocain-Gele verpflichten, in einem umrahmten Warnhinweis (Boxed Warning) auf die Risiken hinzuweisen.
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