Politik

FDP-Fraktion für geordneten Ausstieg aus der Coronasonderlage

  • Montag, 12. Juli 2021
/picture alliance, Geisler-Fotopress
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Berlin – Die FDP fordert die Bundesregierung auf, noch bis zum Ende der parlamentarischen Sommer­pause ein Konzept für den geordneten Ausstieg aus Sonderregelungen in der Coronapandemie vorzu­legen.

Sonst drohe, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nur deswegen nicht aufgehoben wer­den könne, weil seit März 2020 „ein nur schwer überschaubares Gewirr von Regelungen entstanden ist“, die an einen solchen Ausnahmezustand anknüpften, heißt es in einem Papier der FDP-Bundestags­frak­tion.

„Oberste Pflicht in einer jeden Ausnahmesituation ist es, zum Normalzustand zurückzukehren, sobald dies möglich ist“, fordern die Liberalen. Das Papier lag der Deutschen Presse-Agentur gestern in Berlin vor.

Nach Ansicht der FDP hat die Regierungskoalition die epidemische Lage von nationaler Tragweite trotz schwerwiegender Gegenargumente wie Inzidenz, Lage in den Krankenhäusern oder auch der Impfquote verlängert. Das lasse die Vermutung zu, dass sie diesen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand nur deswegen fortsetze, weil sein Ende erhebliche Auswirkungen auf andere Regelungen hätte.

„Bei der Debatte um die Beendigung des Coronaausnahmezustandes ist die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite Dreh- und Angelpunkt. Union und SPD haben es unnötig kompliziert ge­macht, von dieser wieder in den Normalzustand zurückzukehren“, sagte der Erste Parlamentarische Ge­schäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann.

Die FDP fordert, noch vor der Bundestagswahl reinen Tisch zu machen und „Fesseln“ zwischen den ein­zel­nen Regelungen zu lösen, insbesondere mit einer sicheren Rechtsgrundlage für Schutzmaß­nahmen. So sollte eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes („§28a“) nicht „schematisch an das Vorliegen der epidemischen Lage anknüpfen“.

Niedrigschwellige Maßnahmen wie Hygienekonzepte, Maskenpflicht oder Maßnahmen bei einem lokalen Ausbruchsgeschehen – sogenannte einfache Schutzmaßnahmen, die nicht tief in Grundrechte eingreifen – sollten bereits unterhalb der Schwelle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeordnet werden können. Für die Planungs- und Rechtssicherheit im Gesundheitswesen sollte zudem die Fortgel­tung bestimmter Regelungen für einen Übergangszeitraum gesetzlich angeordnet werden.

„Es müssen Regelungen identifiziert werden, die dem Gesundheitssystem angesichts der großen Sonder­lasten Planungs- und Rechtssicherheit verschaffen. Diese müssen durch parlamentsgesetzliche Anord­nung so lange fortgelten, wie es nötig ist“, so Buschmann. „Das gilt etwa auch für Regelungen im Bundes­ausbildungsförderungs­­gesetz oder im Familienpflegezeitgesetz, die Fragen der sozialen Sicherung be­treffen.“

Das gehe aber nicht über Nacht. „Der Deutsche Bundestag kann auch jederzeit während der Sommer­pause zusammenkommen und Gesetzesentwürfe beraten. Die FDP-Fraktion jedenfalls steht dafür bereit“, so Buschmann.

Die FDP sieht es grundsätzlich kritisch, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Folge einer Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weitgehendende Verordnungsermäch­ti­gungen erhält.

„Während sonst Verordnungen vor allem Gesetze konkretisieren, ist hier besonders problematisch, dass dem BMG pauschal erlaubt wird, abweichende Regelungen von Parlamentsgesetzen anzuordnen“, heißt es in dem Papier. Die FDP kritisiert dies, weil „die Achsen der Gewaltenteilung zwischen Parlament und Exekutive“ verschoben würden.

dpa

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