Fehlerhafte Verschreibung nach Tele-Konsultation
In einer Apotheke wirft ein Rezept Fragen auf, das in einer dermatologischen Praxis ausgestellt wurde. Auf dem Rezept steht „Doxy 100mg 20 Stück“. Bei der Abgabe stutzt das Apothekenpersonal aber über das erfragte Alter des Patienten, denn es handelt sich offenbar um ein Kind – dieses ist nach Auffassung des Apothekenpersonals zu jung für die Verordnung. Nach Rücksprache mit dem Arzt stellt sich heraus: Er hatte nach telefonischer Kontaktaufnahme und Beratung das Rezept aufgeschrieben – hatte dabei aber das deutlich ältere und größere Geschwisterkind im Kopf. Es war also vom falschen Patienten ausgegangen. Das Rezept wurde daraufhin geändert und ein anderes Antibiotikum für das Kind verschrieben. Der Fall ist im System CIRS-NRW unter der Nummer 241220 erschienen und ist auch Bestandteil des Quartalsberichtes 3/2024 von CIRS-NRW.
Klinische Einordnung
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