Ferien verlängern: Ärzte sollten Elternwunsch nach Attest ablehnen

Münster – Zu Beginn und am Ende längerer Ferien versuchen Eltern immer wieder, ihre schulpflichtigen Kinder aus dem Unterricht zu nehmen, um Urlaubsreisen früher antreten zu können – dies ist häufig finanziell günstiger. Ärztliche Attests als Entschuldigung sind aber der falsche Weg, warnt die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei „ganz und gar nicht die richtige Art und Weise, Kinder aus dem Unterricht zu nehmen“, stellte ÄKWL-Präsident Theodor Windhorst klar. Es sei allein Aufgabe der Eltern, Kinder für ein Fehlen in der Schule zu entschuldigen.
„Die Ärzte sind eindeutig der falsche Ansprechpartner, um die Schulpflicht auszusetzen. Schulschwänzen ist keine Krankheit und darf nicht ärztlich legitimiert werden“, betonte er. Windhorst rät Ärzten, elterlichen Anfragen nach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Fernbleiben vom Unterricht daher nicht nachkommen. Nur bei einer nachgewiesenen längeren Erkrankung könne dies durch ein ärztliches Attest geschehen, erläuterte der Kammerpräsident.
Sollten Schulen den Verdacht haben, dass Eltern ihre Kinder ungerechtfertigter Weise und missbräuchlich aus dem Unterricht nehmen, müssten die Schulleitung oder später die Bezirksregierung tätig werden und gegebenenfalls Bußgelder verhängen, so Windhorst.
Laut einem Beitrag in der Rheinischen Post nimmt die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren für unerlaubtes und unentschuldigtes Schwänzen rund um die Ferienzeiten zu. 2013 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf laut Bericht 218 Verfahren eingeleitet, 2017 waren es im Regierungsbezirk 390 Verfahren. Den Familien drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
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