Politik

Finanzierung der Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vor­pommern weiter in der Diskussion

  • Dienstag, 20. August 2019
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Schwerin – Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zum umstritte­nen Finanzgebaren großer Wohlfahrtsverbände im Land hat gestern die Zeugenbefragung fortgesetzt.

Zu Beginn der mehrstündigen Befragung wies die lang­jährige Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Christina Hömke, Vermutungen zurück, dass in ihrem Verband Mittel unrechtmäßig eingesetzt wurden. Es habe mehrere Prüfungen zu den Per­sonalkosten gegeben, jedoch keine Rückforderungen. „Aber Positives steht nicht im Prüfbericht“, konstatierte Hömke.

Neben juristischen Ermittlungen zur Mittelverwendung bei der Arbeiterwohlfahrt hatte ein kritischer Bericht des Landesrechnungshofes 2017 zur Einsetzung des Untersu­chungs­ausschusses im Landtag geführt.

Die Finanzprüfer hatten bemängelt, dass die Landesregierung teilweise nur unpräzise Vorgaben zum Einsatz von Fördermitteln ge­macht hatte. Das erlaubte den in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammenge­schlossenen Spitzenverbänden, die Gelder nach einem selbst festgelegten Schlüssel aufzuteilen.

Der AfD-Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes erneuerte seine Forderung an das Sozialministerium, seiner Steuerungsfunktion nachzukommen und so auch die Kosten zu dämpfen. „Während Mecklenburg-Vorpommern aus Kostengründen seit der Kreisgebiets­reform nur noch aus sechs Kreisen und zwei kreisfreien Städten besteht, leistet sich die Arbeiterwohlfahrt nach wie vor 14 Kreisverbände – jeder mit einem Geschäftsführer mit üppigem Gehalt“, konstatierte der Oppositionspolitiker.

Die Ausschussobfrau der Linksfraktion, Karen Larisch, sah sich durch die Zeugenaussagen Hömkes in ihrer Kritik an der Förderpolitik der Landesregierung bestätigt. Fördergelder seien den Vereinen der Wohlfahrtspflege oft viel zu spät gewährt worden. „Dieser Zu­stand beziehungsweise Missstand hält bis heute an und bringt gerade die kleinen Mit­glieds­vereine in erhebliche Schwierigkeiten“, sagte Larisch. Abhilfe in der Arbeit der Bera­tungs- und Betreuungseinrichtungen könne nur eine verbindliche Regelung im neuen Wohlfahrtsgesetz bringen.

Hömke hatte in der Befragung durch die Abgeordneten mehrfach darauf verwiesen, dass knappe Kassen und häufig veränderte Vorschriften die Arbeit der Spitzenverbände der frei­en Wohlfahrtspflege und auch vieler sozial engagierter Hilfsvereine erheblich er­schwer­ten. Sie beklagte, dass die Fördergelder des Landes bis 2024 eingefroren werden sollen.

„Damit wird es immer schwerer, Fachkräfte zu gewinnen oder zu halten, die auch von der Landesverwaltung umworben werden“, sagte Hömke. Während dort nach öffentlichem Tarif bezahlt werde, sei dies in der Freien Wohlfahrt nicht der Fall. „Doch auch unsere Mitarbeiter wollen von Tarifsteigerungen profitieren und sich nicht weiter abgehängt fühlen“, betonte Hömke. In den Beratungs- und Hilfevereinen seien Mitarbeiter über viele Jahre zu Niedriglöhnen beschäftigt worden. „Vielen droht nun die Altersarmut“, sagte Hömke.

Das neue Wohlfahrtsfinanzierungsgesetz soll noch im August im Landeskabinett ab­schlie­ßend beraten und dann dem Landtag zur Diskussion und Beschlussfassung über­mittelt werden. Ziel der Reform sei mehr Transparenz in der Beratungslandschaft und eine Neuausrichtung der Förderung, erklärte eine Sprecherin. Doch wurde bereits Kritik von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden laut, die unter anderem längere Übergangs­fristen fordern.

dpa

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