Flyer zur Versorgung von Patienten ohne Papiere
München – Mit ihrem neuen Flyer „Menschen in Not helfen“ informiert die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) Ärzte über die Behandlung von Patienten ohne Papiere.
„Die BLÄK will damit Orientierungshilfen zur rechtlichen Situation und zu Möglichkeiten der Kostenerstattung geben“, erklärt BLÄK-Präsident H. Hellmut Koch. Erfahrungsgemäß komme es bei der Behandlung von Obdachlosen und anderen immer wieder zu Unklarheiten bei Meldepflichten und Abrechnungsfragen.
„Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten. Die Unterlassung kann strafbar sein“, erklärt BLÄK-Menschenrechtsbeauftragte Maria Fick. Wichtig sei aber, dass die Ärzte keine Meldepflicht haben.
Eine Datenweitergabe an Polizei oder Ausländerbehörde verletze die ärztliche Schweigepflicht. Ein Arzt dürfe personenbezogene Daten eines Ausländers ohne Aufenthaltsstatus nicht an die Ausländerbehörden weitergeben.
Ausnahmen gäbe es nur bei einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder einen Missbrauch von Betäubungsmitteln. Die ärztliche Schweigepflicht erstrecke sich auch auf das mit der Abrechnung befasste Verwaltungspersonal öffentlicher Krankenhäuser.
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