Förderung der Krankenhaus-IT wird überwiegend begrüßt

Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat die Pläne des Bundes begrüßt, die Digitalisierung der Krankenhäuser zu fördern. „Wir sehen bereits seit Längerem die Notwendigkeit eines staatlichen Sonderprogramms zur Modernisierung der Krankenhaus-IT in Deutschland“, erklärte die 1. Vorsitzende des MB, Susanne Johna.
„Die IT-Struktur in deutschen Krankenhäusern ist nicht adäquat und zukunftsfähig, der Investitionsbedarf riesig. Deshalb sollte sich das Engagement nicht in einem einmaligen Förderprogramm erschöpfen.“
Im Juni hatte die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket angekündigt, den Ausbau der Krankenhaus-IT mit drei Milliarden Euro zu fördern. Anfang August konkretisierte das Bundesgesundheitsministerium in dem Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes, wie diese Förderung konkret ausgestaltet werden soll.
Demnach können die Krankenhäuser Fördergelder erhalten, wenn sie zum Beispiel Patientenportale für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement oder automatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme einführen.
Mindestens 15 Prozent der Fördergelder sollen für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit verwendet werden. Die Länder können das Geld des Bundes jedoch nur abrufen, wenn sie beziehungsweise die Krankenhausträger 30 Prozent der Mittel kofinanzieren. Die Fördergelder sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung stehen.
Bundesärztekammer mahnt Personalbedarf an
Diese Kofinanzierung lehnt die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zum KHZG ab. Steuerausfälle seien schon jetzt absehbar, „so werden viele Klinken trotz eines realen Innovationsbedarfes absehbar nicht die notwendige Kofinanzierung für eine mögliche Teilnahme an dem neuen Förderprogramm aufbringen können,“ heißt es vonseiten der BÄK.
Die BÄK warnt in diesem Zusammenhang unter den Bedingungen des DRG-Systems vor Fehlanreizen, wenn Finanzmittel für Investitionen durch nicht bedarfsnotwendige Leistungsausweitung oder Fokussierung auf lukrative Leistungen oder unerwünschte Einsparungen bei Personal- und Sachkosten erzielt werden.
Weiter kritisiert die Bundesärztekammer, dass in dem Referentenentwurf der personelle Bedarf so gut wie nicht berücksichtigt worden ist. Dieser würde einen erheblichen Teil der Kosten ausmachen, wenn die Investitionen nachhaltig wirken sollen. Wenn die Erhöhung des Digitalsierungsgrades nicht mit einer entsprechenden Personalaufstockung einhergehe, käme es wieder zu der schon bekannten Quersubventionierung innnerhalb des Krankenhauses mit den bekannten Folgen für die Patientenversorgung, mahnt die BÄK.
Gebraucht werden zehn Milliarden Euro
„Die geplanten förderungsfähigen Vorhaben sind sehr ambitioniert“, heißt es in einer Stellungnahme des MB zum Gesetzentwurf. „Die Mittel in Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Euro werden dafür bei weitem nicht ausreichen.“
Aufgrund des derzeitigen digitalen Reifegrades der Krankenhäuser seien allein für eine Modernisierung der IT in den Krankenhäusern finanzielle Mittel in Höhe von mindestens zehn Milliarden Euro in den nächsten sechs Jahren erforderlich.
Umgerechnet auf den in dem Gesetzentwurf angegebenen Förderzeitraum von zwei Jahren, würden die vorgesehenen Bundesmittel diesem Erfordernis zwar Rechnung tragen.
Der erhebliche Investitionsbedarf in moderne Notfallkapazitäten, der Aufbau telemedizinischer Netzwerke oder die baulichen Erfordernisse im Falle einer Pandemie seien davon aber nicht umfasst.
Erfahrungen mit IT-Analysetool
Der Gesetzentwurf sieht eine begleitende Evaluierung der Fördermaßnahmen durch die Feststellung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser vor. Der Marburger Bund begrüßt diese Regelung und fordert zugleich, dass die Ansichten der Klinikärzte bei dieser Evaluation berücksichtigt werden.
„Die strukturierte Selbsteinschätzung darf sich nicht darin erschöpfen, dass Geschäftsführungen ohne Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften darüber entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden“, betont der MB.
Gemeinsam mit dem Bundesverband Gesundheits-IT hat der MB bereits im Mai 2019 das Analysetool „Check-IT“ online gestellt. Damit können Klinikärzte den Nutzen von IT-Lösungen in 88 klinischen Einzelprozessen bewerten.
Eine Ende 2019 veröffentliche Zwischenauswertung hat unter anderem ergeben, dass nur 16 Prozent der Check-IT-Nutzer eine Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten und damit nutzbaren klinischen Programmen in ihrem Haus weitgehend oder vollständig bejahten.
Der digitale Reifegrad der teilnehmenden Krankenhäuser lag bei nur 48 Prozent. Der MB weist nun in seiner Stellungnahme auf die Erfahrungen hin, die er mit dem Analysetool zur Evaluierung der digitalen Reife von Krankenhäusern gemacht hat.
Eigenes Budget für Robotiksysteme
Auch der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in dem Gesetzentwurf „zahlreiche gute Ansätze für die Minderung des Investitionsstaus in den Krankenhäusern in Deutschland“, wie BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll erklärte.
Allerdings seien moderne Medizintechnologien und robotische Assistenzsysteme zu wenig berücksichtigt, um eine nachhaltige technische und digitale Ausstattung der Krankenhäuser zu verwirklichen.
So müsse beispielsweise auch in den Notaufnahmen in moderne Medizintechnologien investiert und ein eigenes Budget für Robotiksysteme aufgelegt werden, meint der BVMed.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) lehnt die Finanzierung der Fördergelder des Bundes aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ab. Dass der Bund Investitionen der Krankenhäuser finanzieren will, ist für den Spifa ein Verstoß gegen den Artikel 104a des Grundgesetzes, in dem die Kompetenzenverteilung zur Finanzierung zwischen Bund und Ländern geregelt ist.
Allein die Bundesländer selbst seien demnach für die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur ihrer Krankenhäuser zuständig, meint der Verband.
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