Förderung von Praxisnetzen: Netze wollen KVen verklagen
Berlin - Die Agentur deutscher Arznetze hat damit gedroht, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu verklagen, die noch keine verbindlichen Vorgaben zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen verabschiedet haben. „Einige Kassenärztliche Vereinigungen verharren in Blockadehaltung“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Agentur deutscher Arztnetze, Veit Wambach. „Obwohl der Gesetzgeber klare und mittlerweile verbindliche Vorgaben zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen gemacht hat, wird in einigen KVen nach wie vor gemauert.“ Komme es nicht schnell zum Umdenken, müsse über Klagen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nachgedacht werden.
Im GKV-Versorgungsstrukturgesetz hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition den KVen die Möglichkeit eröffnet, Praxisnetze anzuerkennen und finanziell zu fördern. Da dies nur schleppend geschah, hat die schwarz-rote Regierung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen verbindlich vorgeschrieben.
Viele KVen wie die KVen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippen haben entsprechende Regelungen getroffen und auch bereits verschiedene Netze gefördert. „In Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Brandenburg und im Saarland sind dagegen keine Beschlüsse der Vertreterversammlung zustande gekommen“, kritisierte Wambach. Die Netze in den betroffenen Regionen seien damit von Förderungen und einer Verbesserung ihrer Situation zum Beispiel bei Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen ausgeschlossen.
Die Förderung der Netze sei in den KVen, die die gesetzlichen Vorgaben bereits umgesetzt haben, höchst unterschiedlich, so Wambach weiter. Die Schuld daran liege jedoch nicht allein bei den KVen. Das Problem sei, dass die Netze aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung gefördert werden müssten. „Das hätten wir als Agentur deutscher Arztnetze gern anders geregelt gehabt, weil damit neue Konfliktlinien beim Honorar entstehen könnten“, erklärte Wambach. „Besser wären zusätzliche Mittel außerhalb der Gesamtvergütung gewesen.“
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