Forderung nach Parität in der ärztlichen Selbstverwaltung

Berlin – Bund und Länder werden aufgefordert, die Bestrebungen für Paritätsgesetze auch auf die Organe der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung auszudehnen.
In den Selbstverwaltungskörperschaften seien weiterhin zu wenig Frauen repräsentiert, obwohl es seit Jahren dazu entsprechende Appelle gebe, hieß es gestern vom Ärztetag.
Wie die Delegierten des 125. Deutschen Ärztetages in dem Beschluss darüber hinaus forderten, müsse es eine „effektive gesetzliche Vorgaben zur paritätischen Besetzung der Leitungspositionen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens“ erreicht werden.
Mit knappem Abstimmungsergebnis – 81 dafür, 70 dagegen – sprachen sich die Delegierten dafür aus, dass die in einigen Bundesländern geplanten Paritätsgesetze klare Vorgaben für Gremien und Einrichtungen machen müssten.
„Die bisherigen Aktivitäten des Bundesgesetzgebers sind unzureichend“, heißt es, da sie die besondere Situation von Gesundheitseinrichtungen nicht berücksichtigen. Dort arbeiteten deutlich mehr Frauen in unteren Hierarchieebenen, Spitzenpositionen seien aber überwiegend männlich besetzt.
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