Ärzteschaft

Forderung nach Parität in der ärztlichen Selbstverwaltung

  • Mittwoch, 3. November 2021
/Andrey Popov, stock.adobe.com
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Berlin – Bund und Länder werden aufgefordert, die Bestrebungen für Paritätsgesetze auch auf die Or­gane der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung auszudehnen.

In den Selbstverwaltungskörperschaften seien weiterhin zu wenig Frauen repräsentiert, obwohl es seit Jahren dazu entsprechende Appelle gebe, hieß es gestern vom Ärztetag.

Wie die Delegierten des 125. Deutschen Ärztetages in dem Beschluss darüber hinaus forderten, müsse es eine „effektive gesetzliche Vorgaben zur paritätischen Besetzung der Leitungspositionen in den Ein­richtungen des Gesundheitswesens“ erreicht werden.

Mit knappem Abstimmungsergebnis – 81 dafür, 70 dagegen – sprachen sich die Delegierten dafür aus, dass die in einigen Bundesländern geplanten Paritäts­gesetze klare Vorgaben für Gremien und Einrich­tungen machen müssten.

„Die bisherigen Aktivitäten des Bundesgesetzgebers sind unzureichend“, heißt es, da sie die besondere Situation von Gesundheitseinrichtungen nicht berücksichtigen. Dort arbeiteten deutlich mehr Frauen in unteren Hierarchieebenen, Spitzenpositionen seien aber überwiegend männlich besetzt.

bee

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