Frankreich soll Antillen-Bewohner wegen Pestizideinsatzes entschädigen

Paris – Frankreich muss Menschen auf den Antillen entschädigen, die Angst vor einer Erkrankung durch jahrzehntelangen Pestizideinsatz auf dortigen Bananenplantagen haben.
Das entschied ein Pariser Berufungsgericht und stellte fest, dass der Staat mehrfach Fehler begangen hatte, etwa bei der Erneuerung der Zulassung des gesundheitsschädlichen Pestizids Chlordecon. Knapp 1.300 Menschen hatten sich in dem Fall an die Justiz gewandt.
Laut Gericht soll Frankreich diejenigen entschädigen, die nachweislich belastet sind und wegen des erhöhten Krankheitsrisikos Ängste entwickelt haben. Gegen die Entscheidung kann noch vor den Staatsrat gezogen werden.
Chlordecon wurde in den französischen Überseegebieten Guadeloupe und Martinique zwischen 1972 und 1993 in großen Mengen auf Bananenplantagen eingesetzt. Böden und Wasser sind wegen des Pestizideinsatzes noch immer kontaminiert. Auch über die Nahrung können Menschen auf den Antillen belastet werden. In einer Studie wurde das Pestizid bei 90 Prozent der Erwachsenen nachgewiesen.
Es wird angenommen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Kontakt zu Chlordecon und dem Risiko für Prostatakrebs gibt. Landarbeiter, die nach dem Pestizidkontakt an Prostatakrebs erkrankt sind, können bereits entschädigt werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: