Frauen sind in Vorständen der Selbstverwaltung deutlich unterrepräsentiert

Berlin – Frauen sind in der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowohl bei Ärzteorganisationen als auch den Krankenkassen in den Vorstandsetagen deutlich unterrepräsentiert. Das zeigen Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Kirsten Kappert-Gonther.
Demnach beträgt der protentuale Frauenanteil unter berufstätigen Ärzten 46 Prozent. In den Vorstandsetagen der 17 Landesärztekammern spiegelt sich das allerdings nicht wider. Dort liegt der Frauenanteil im Durchschnitt bei 23,5 Prozent. Die Schwankungen sind erheblich. Während der prozentuale Frauenanteil in der Landesärztekammer Baden-Württemberg neun Prozent beträgt, sind es im Vorstand der Landesärztekammer Bremen 60 Prozent. Bei der Bundesärztekammer liegt der Frauenanteil im Vorstand bei 26 Prozent. In den Kammerversammlungen zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Dort sind 25,1 Prozent Frauen.
Keine Frau in zehn KV-Vorständen
Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ergibt sich ein ähnliches Bild. Von den 169.866 Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sind 45 Prozent weiblich (Stand 31.12.2016). In den Vorständen der KVen liegt der Frauenanteil im Schnitt bei 19,5 Prozent. In zehn von 17 KVen gibt es allerdings gar keine Frau im Vorstand.
In den Vertreterversammlungen (VV) der KVen ist die Quote höher. Dort sind immerhin im Durchschnitt 24 Prozent weiblich. Allerdings schwankt die Quote zwischen acht Prozent in der VV der KV Niedersachsen und beträgt 40 Prozent bei der VV in der KV Thüringen. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegt die Frauenquote im Vorstand bei null Prozent, in der Vertreterversammlung sind es lediglich fünf Prozent.
Das Bild bei den Krankenkassen stellt sich in der Vorstandsetage kaum anders dar. Bei den AOKen beträgt der Anteil der Frauen in den Vorständen 11,1 Prozent, bei den Ersatzkassen sind es 7,7 Prozent, bei den Betriebskrankenkassen 20,9 Prozent, bei den Innungskrankenkassen null Prozent und beim GKV-Spitzenverband 33,3 Prozent.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass es derzeit keine gesetzlichen Vorgaben gibt, die eine „angemessene Repräsentanz“ von Frauen in der Selbstverwaltung sicherstellt. Es sei aber ein „wichtiges Ziel“, den Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu steigern. Man wolle „Maßnahmen und Gesetzesinitiativen an den politischen Vorgaben eines Koalitionsvertrages“ ausrichten.
Kritik kommt von den Grünen. Die Äußerungen bedeuteten „vermutlich, dass die Bundesregierung in dieser Wahlperiode nichts tun wird, um die Repräsentanz von Frauen in der Selbstverwaltung zu erhöhen“, schreibt die Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther. Denn der Koalitionsvertrag enthalte keine entsprechenden Formulierungen mehr. Es sei lediglich noch die Rede davon, dass man die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren wolle.
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