Ärzteschaft

Frauenarztpraxen können sich in Selektivvertrag für „M1“ einschreiben

  • Freitag, 2. August 2024
/Halfpoint, stock.adobe.com
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Berlin – Mit der „Mädchensprechstunde M1“ startet ein neues Versorgungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen zwölf und 17 Jahren, die bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Demnach können sich Frauenärzte von August dieses Jahres an bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in den entsprechenden Selektivvertrag einschreiben. Für Mädchen ist die Einschreibung ab Oktober dieses Jahres in teilnehmenden Frauenarztpraxen möglich.

Die „Mädchensprechstunde M1“ soll der KBV zufolge einen niedrigschwelligen Erstkontakt zur frauenärztli­chen Beratung und Begleitung ermöglichen.

Dazu gehöre es unter anderem, den Impfstatus zu überprüfen und über sexuell übertagbare Krankheiten aufzu­klären. Auch eine erste körperliche Untersuchung sei möglich. Die KBV hat dazu einen Vertrag mit 46 Betriebs­krankenkassen geschlossen; weitere können teilnehmen.

EB

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