Frauenarztpraxen können sich in Selektivvertrag für „M1“ einschreiben

Berlin – Mit der „Mädchensprechstunde M1“ startet ein neues Versorgungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen zwölf und 17 Jahren, die bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Demnach können sich Frauenärzte von August dieses Jahres an bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in den entsprechenden Selektivvertrag einschreiben. Für Mädchen ist die Einschreibung ab Oktober dieses Jahres in teilnehmenden Frauenarztpraxen möglich.
Die „Mädchensprechstunde M1“ soll der KBV zufolge einen niedrigschwelligen Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung und Begleitung ermöglichen.
Dazu gehöre es unter anderem, den Impfstatus zu überprüfen und über sexuell übertagbare Krankheiten aufzuklären. Auch eine erste körperliche Untersuchung sei möglich. Die KBV hat dazu einen Vertrag mit 46 Betriebskrankenkassen geschlossen; weitere können teilnehmen.
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