Freigemeinnützige Krankenhäuser haben am meisten Pflegebudgets verhandelt

Berlin – Die Zahl der Krankenhäuser, die für das Jahr 2020 Pflegebudgets mit den Krankenkassen vereinbart haben, ist sowohl regional als auch im Hinblick auf die Trägerschaft unterschiedlich verteilt. Darauf weist der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) hin.

Während zum 1. Juni 2022 86 Prozent der bayerischen Krankenhäuser und 83 Prozent der Bremer Krankenhäuser ein Pflegebudget für das Jahr 2020 abgeschlossen haben, sind es nur 17 Prozent der Berliner und 21 Prozent der hessischen Krankenhäuser (siehe Grafik).
Insgesamt haben bislang 47 Prozent der Krankenhäuser ein Pflegebudget vereinbart (672 von 1.424 Krankenhäusern). 39 Prozent der bislang verhandelten Pflegebudgets wurden dabei von freigemeinnützigen Häuser verhandelt sowie 36 Prozent von öffentlichen Krankenhäusern und 25 Prozent von privaten.
„Damit sind die freigemeinnützigen Häuser führend bei der Umsetzung der neuen Pflegepersonalkostenvergütung“, erklärt der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch. „Eine hohe Abschlussquote bei den Pflegebudgets dient dem Gemeinwohl, da sie den Krankenhäusern Budgetsicherheit und folglich auch Liquiditäts- und Planungssicherheit gibt.“
Im Pflegebudget sind alle Kosten für die Pflege am Bett zusammengefasst. Mit dem Anfang 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat die letzte Bundesregierung die Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen herausgelöst, in denen sie zuvor enthalten waren.
Ziel dieser Maßnahme war es, Krankenhäusern den Anreiz zu nehmen, bei der Pflege zu sparen. Seither müssen die Krankenhäuser ihre individuellen Pflegepersonalkosten in den Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen aushandeln.
Keine eindeutigen Definitionen
Radbruch erklärt, warum das so schwierig ist: „Verhandlungen von Pflegebudgets sind sehr komplex. Sie sind von vielen verschiedenen Faktoren und den jeweiligen individuellen Gegebenheiten der Krankenhäuser vor Ort abhängig.“
Gleichzeitig seien die Vorbereitung und Durchführung der Budgetverhandlungen sowohl für Krankenkassen als auch für Krankenhäuser nicht nur personalaufwendig, sondern auch neues Terrain.
„Nicht für alle verhandlungsrelevanten Punkte beim Pflegebudget existieren eindeutige Definitionen, Ansichten oder Vorgaben“, so Radbruch weiter. „Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum in den Verhandlungen unterschiedliche Auffassungen zur Refinanzierung diskutiert werden und Konflikte vorprogrammiert sein können.“
Pflegeentlastende Maßnahmen stärker gewichten
Im Pflegebudget können auch sogenannte pflegeentlastende Maßnahmen geltend gemacht werden, die die Krankenkassen dann vergüten müssen. Dazu zählen zum Beispiel die Ausgabe des Essens oder der Wäschedienst.
Bislang können pflegeentlastende Maßnahmen maximal vier Prozent des Pflegebudgets ausmachen. Dem DEKV ist das zu wenig. „Die evangelischen Krankenhäuser fordern eine Verdoppelung der vier Prozent für pflegeentlastende Maßnahmen“, sagt Radbruch. „Damit erlangen die Häuser Gestaltungsspielraum, um die regionalen Unterschiede im Qualifikationsmix bei Versorgungsmodellen auszugleichen.“
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Probleme beim Verhandeln des Pflegebudgets in seinem Referentenentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes aufgegriffen. Es bestehe die Notwendigkeit, die Verhandlungen des Pflegebudgets, die in der Vergangenheit vielfach streitbehaftet gewesen seien, durch eine Änderung der Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten zu vereinfachen und zu beschleunigen, heißt es darin.
Deshalb soll in dem Gesetz vorgegeben werden, dass ab dem Jahr 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berücksichtigt werden können.
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