Vermischtes

Freispruch im Prozess um Tod von Krankenpflegekraft

  • Freitag, 11. April 2025
Der Angeklagte (rechts) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts neben seinem Verteidiger Karl Georg. / picture alliance, Armin Weigel
Der Angeklagte (rechts) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts neben seinem Verteidiger Karl Georg. /picture alliance, Armin Weigel

Regensburg – Ein Arzt ist im Prozess um den Tod einer Krankenpflegekraft vom Landgericht Regensburg freigesprochen worden. Die Richter sahen den Vorwurf des Aussetzens mit Todesfolge nicht als erwiesen an und folgten damit dem Plädoyer der Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll der Mediziner der Frau Ende 2021 während ihrer Schicht in einem Krankenhaus in Kelheim die Medikamente Propofol und Ketamin verabreicht haben. Anlass dafür soll gewesen sein, dass es der 23-Jährigen nachts aufgrund einer Migräneattacke schlecht ging und sie sich hingelegt hatte.

Der Arzt soll die Frau danach nicht überwachen lassen haben. Die Kombinationswirkung mehrerer Medikamente führte laut Gutachter zum Tod der Frau. Sie hatte zuvor bereits andere Mittel eingenommen.

Nach Überzeugung der Richter beruhten die Anschuldigungen gegen den 51 Jahre alten Mediziner auf Hörensagen und ließen sich in der Hauptverhandlung nicht beweisen. In der Klinik kursierten nach dem Tod der Frau Gerüchte, dass der Arzt ihr in der Nacht des Todes Medikamente verabreicht haben könnte.

Die 23-Jährige hatte bis zu ihrem Tod nachweislich über viele Monate Propofol genommen und wäre nach Überzeugung der Richter auch imstande gewesen, sich das Medikament selbst zu verabreichen. In der Nacht als sie starb, hatte eine Kollegin der Frau zudem bereits einen Zugang gelegt.

Der Arzt hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, er habe von Anfang an an einer Lösung mitgearbeitet. Ihm fehle jegliches Verständnis für die Vorwürfe gegen ihn.

In weiterem Verfahren am Landgericht Regensburg wird dem Arzt vorgeworfen, einem 79 Jahre alten Patienten im Juli 2022 eine Überdosis Morphin verabreicht zu haben, um dessen Leben „nach eigenem Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen“. Der Arzt weist auch diesen Vorwurf zurück. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.

dpa

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