Frist zur Datenübermittlung bei Krebsfrüherkennungsprogrammen verlängert

Berlin – Für die vollständige elektronische Datenübermittlung in den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Darm- und Zervix-Karzinom haben Ärzte jetzt mehr Zeit. Wie die Kassenärztliche Bundesvereiniung (KBV) heute mitteilte, hat der Bewertungsausschuss die Frist auf sechs Wochen nach Quartalsende verlängert. Die neue Regelung gilt ab Oktober.
Die Gebührenordnungspositionen (GOP) im Zusammenhang mit der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) für das Darm- und Zervix-Karzinom werden nun auch dann vergütet, wenn die Daten für die Programmbeurteilung erst bis zum 15. Kalendertag des zweiten Monats des jeweiligen Folgequartals vollständig übermittelt werden. Für das erste Quartal 2023 beispielsweise ist dies der 15. Mai 2023.
Gemäß der allgemeinen Bestimmungen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gilt eigentlich, dass eine GOP dann berechnungsfähig ist, wenn eine als Bestandteil des Leistungsinhaltes vorausgesetzte Berichterstattung oder Übermittlung einer Befundkopie bei Überschreitung der Quartalsgrenze bis zum 14. Tag im Anschluss an die vollständige Leistungserbringung erfolgt.
Bei den Programmen zur Früherkennung von Darm- und Zervix-Karzinomen ist laut KBV eine fristgerechte Datenübermittlung jedoch häufig nicht möglich, da Befunde, die für eine vollständige Dokumentation benötigt werden, teilweise erst später zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde die Frist nun auf sechs Wochen verlängert.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: