Frühe Nutzenbewertung: Gemeinsamer Bundesausschuss zieht positive Zwischenbilanz
Berlin – 20 Monate nach Einführung der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Verfahren positiv. Das betonte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, heute in Berlin. Er wies den Vorwurf von Unternehmen und Interessensvertretern der pharmazeutischen Industrie zurück, die Bewertungen des G-BA verzögerten oder verhinderten innovative Präparate in Deutschland.
„Die Zahlen der bisherigen Bewertungspraxis widerlegen diese Behauptung ganz eindeutig“, sagte Hecken. Das Verfahren sei transparent, rechtssicher und im Ablauf für alle Beteiligten berechenbar, Entscheidungen erfolgten nach klaren, evidenzbasierten Kriterien, so der unparteiische Vorsitzende. Er betonte, bei der Bestimmung der Vergleichstherapie stehe der patientenrelevante Zusatznutzen im Mittelpunkt.
Bis dato hat der G-BA alle 25 Verfahren der frühen Nutzenbewertung fristgerecht abgeschlossen. Bei 64 Prozent der Wirkstoffe bescheinigte der G-BA diesen einen positiven Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. 16 Prozent der Präparate erzielten einen „beträchtlichen Zusatznutzen“.
Mit dieser Bilanz liege das deutsche Verfahren insgesamt deutlich im positiven Bereich und entspreche im europäischen und internationalen Vergleich den Ergebnissen von Arzneimittelbewertungen in Frankreich, Großbritannien, Kanada oder Australien. „Für weitere gesetzgeberische Änderungen an dem etablierten Verfahren gibt es bei einer differenzierten Betrachtung der bisherigen Ergebnisse keine Notwendigkeit“, sagte Hecken.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: