Frühe Strahlentherapie kann Behandlungsoption bei Fibromatosen sein

Köln – Eine frühe Strahlentherapie kann bei Betroffenen mit Fibromatosen an den Händen („Morbus Dupuytren“) dazu führen, dass die Krankheit langsamer fortschreitet. Für die Strahlentherapiebehandlung von Betroffenen mit Fibromatosen an den Füßen liegen keine Studiendaten vor.
Das berichtet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung der Medizinischen Hochschule Hannover in einer vorläufigen Bewertung. Auftraggeber der Arbeit ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Projekt erfolgt im Rahmen des Themenchecks Medizin und geht auf eine Anfrage aus der Bevölkerung zurück.
Eine Fibromatose ist eine gutartige Erkrankung des Bindegewebes, bei der sich Verwachsungen und Wucherungen bilden. Beispielsweise im Bereich der Sehnen in Hand oder Fuß entstehen dadurch Knötchen und Stränge, die Greifen oder Gehen stark beeinträchtigen können.
Derzeit gibt es keine heilende Therapie für beide Erkrankungen. Die angewendeten Behandlungen – Operationen, Strahlentherapie, Injektionen – zielen darauf ab, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, Schmerzen zu lindern und Funktionsdefizite zu mindern.
Das externe Team kommt auf Basis einer nicht randomisierten Studie mit 624 Probanden zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine frühe Strahlentherapie bei Fibromatosen an den Händen Vorteile gegenüber einer abwartenden Strategie bietet.
Demnach kann durch die Bestrahlung das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt werden: Zehn Jahre nach der Strahlentherapie waren weniger Finger von Einschränkungen betroffen und es kam seltener zu Interventionen, um Funktionsdefizite zu mildern oder Schmerzen zu lindern.
Diesen Vorteilen stehen unerwünschte Ereignisse nach der Strahlentherapie gegenüber, zum Beispiel Erytheme, Hauttrockenheit, Schuppung oder milde Hautatrophie mit leichter subkutaner Fibrose, die aber gut bekannt seien und von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als vertretbar eingestuft werden.
Interessierte können bis zum 1. Februar Stellungnahmen zu dem vorläufigen Bericht abgeben.
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