Ärzteschaft

Früherkennung: Elektronische Dokumentations­pflicht ab Oktober

  • Freitag, 14. August 2020
/strixcode, stockadobecom
/strixcode, stockadobecom

Berlin – Mit dem Start der elektronischen Dokumentation in den organisierten Früher­kennungsprogrammen am 1. Oktober dieses Jahres wird auch der Einheitliche Bewer­tungs­maßstab (EBM) angepasst. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Untersuchungen zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs können dann nur noch abgerechnet werden, wenn die Dokumentation elektronisch erfolgt.

Zuvor hatte der Bewertungsausschuss die EBM-Anmerkungen, nach denen die Gebühren­ordnungspositionen (GOP) 01738, 01741 und 13421 im Rahmen des Darmkrebsscree­nings vorübergehend auch bei fehlender elektronischer Dokumentation berechnungs­fä­hig waren, durch den Bewertungsausschuss gestrichen.

Die Anmerkungen waren Anfang des Jahres aufgrund der Verzögerungen beim Start der elektronischen Dokumentation aufgenommen worden.

Eine Anpassung der GOP 01761 (Früherkennungsdiagnostik des Zervixkarzinoms), 01764 (Abklärungsdiagnostik) und 01765 (Abklärungskolposkopie) für die neue Dokumentation im Rahmen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs hatte der Bewertungsaus­schuss bereits Ende vorigen Jahres mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 beschlossen.

Demnach sind Ärzte ab dem 1. Oktober verpflichtet, im Rahmen der Früherkennung be­stimmte Parameter elektronisch zu erfassen. Die Dokumentation dient der Evaluation der Pro­gramme mit dem Ziel, die Qualität der Programme systematisch zu erfassen und wei­ter­zuentwickeln.

Welche Angaben Ärzte konkret zu dokumentieren haben, ist in der Richtlinie organisierte Krebsfrüherkennung festgelegt; die genauen Spezifikationen für die Dokumentationssoft­ware wurden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen erstellt.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung