Politik

Für 20 der 50 Millionen GKV-Beitragszahler sollen die Beiträge sinken

  • Donnerstag, 8. Mai 2014
Uploaded: 20.06.2013 13:12:38 by mis
dpa

Berlin – Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Krankenversicherungsbeiträge von 20 Millionen gesetzlich Versicherten im kommenden Jahr infolge des GKV-Finanz­struktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) sinken werden. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor (Drucksachen-Nummer 18/1322). Eine Schätzung darüber, wie viele Versicherte ab dem kommenden Jahr voraussichtlich höhere Beiträge zahlen werden, sei jedoch „nicht belastbar möglich“.

„Die Bundesregierung sagt vollmundig voraus, 2015 würden 20 Millionen Mitglieder von Krankenkassen entlastet. Seltsamerweise kann sie aber nicht prognostizieren, wie viele belastet werden, da diese Rechnung zu viele Unwägbarkeiten beinhalte“, kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Weinberg.

„Das ist natürlich Unsinn. Entweder man kann Vorhersagen treffen oder man kann es nicht. Es ist skandalös, zumindest unseriös, dass die Bundesregierung auch auf Nach­frage nur die Zahlen bringt, die ihr passen. Sie will mit ihren gewagten Prognosen verschleiern, dass das Gesetz im Durchschnitt für 2015 bereits mehr Be- als Entlastung bringen könnte und mittelfristig alle Versicherten draufzahlen müssen, auch die, die 2015 entlastet werden.“

Unterdeckung von elf Milliarden Euro
Mit dem GKV-FQWG (Drucksachen-Nummer 18/1307) will die große Koalition ab dem kommenden Jahr die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu strukturieren. Der allgemeine Beitragssatz soll dabei auf 14,6 Prozent gesenkt und paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden. Die geplante Absenkung um 0,9 Prozentpunkte werde zu einer Unterdeckung von elf Milliarden Euro pro Jahr führen, heißt es in dem Gesetzentwurf, der morgen in erster Lesung im Bundestag beraten wird.

Diese Unterdeckung soll künftig durch kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge refinanziert werden, die ausschließlich von den Arbeitnehmern gezahlt werden. Der bislang gültige einkommensunabhängige Zusatzbeitrag soll abgeschafft werden.

„Die bisherige Situation, dass einzelne Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben mussten, während viele Krankenkassen aufgrund ihrer Finanzsituation auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen verzichten konnten, hat zu einer ungewollten Dominanz des Preiswettbewerbs geführt und den Wettbewerb auf der Leistungsseite, insbesondere um mehr Qualität in der Versorgung und Bemühungen um eine stärker präventive und sektorenübergreifende Ausrichtung des Gesundheitswesens, in den Hintergrund rücken lassen“, heißt es dazu im Gesetzentwurf.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken präzisiert die Regierung: Von den 133 Krankenkassen hätten zum Ende des vergangenen Jahres vier Kassen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 25 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe unterschritten. 62 Kassen hätten Finanzreserven zwischen 25 und 150 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe vorgehalten und 67 Kassen Finanzreserven von mehr als 150 Prozent.

„Bei der Qualitätsmessung brauchen wir einen Neustart“
Damit Krankenkassen mit überdurchschnittlich verdienenden Versicherten keine gerin­geren Zusatzbeiträge erheben können und dadurch Anreize für eine Risikoselektion gesetzt würden, will die Regierung mit dem GKV-FQWG auch einen Einkommens­ausgleich zwischen den Krankenkassen einführen.

Zudem sollen Änderungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich vorge­nommen werden. Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risiko­strukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt hatte im Jahr 2011 darauf hingewiesen, dass die Zielgenauigkeit der Zuweisungen in den Bereichen Krankengeld und Auslandsversicherte verbessert werden müssten. Das soll mit dem GKV-FQWG nun geschehen.

Darüber hinaus ist in dem Gesetzentwurf auch die Gründung eines neuen Instituts für Qualitätssicherung vorgesehen. Aufgabe dieses Instituts soll es sein, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Entwicklung und Durchführung der Qualitätssicherung zu unterstützen und stärkere Transparenz über die Behandlungsqualität für interessierte Patienten zu schaffen.

„Im Bereich der Qualitätsmessung brauchen wir einen Neustart“, sagte dazu gestern Abend Michael Hennrich, Gesundheitsexperte der CDU, bei dem „Gesprächskreis Gesundheit“ des Bundesverbandes Medizintechnologie. Der G-BA-Vorsitzende Hecken habe einmal gesagt, von den derzeit erhobenen 450 Qualitätsindikatoren spielten am Ende nur 230 eine Rolle. Deshalb sei es wichtig, beim Thema Messung und Darstellung der Versorgungsqualität einen neuen Ansatz zu finden und die Daten nicht nur um ihrer selbst willen zu erheben.

„In dem Gesetzentwurf haben wir nur wenige Vorgaben gemacht: Wir wollen sektor­übergreifende Qualitätsindikatoren, Datensparsamkeit, und wir wollen überlegen, welche Daten wir am Ende wirklich brauchen“, sagte Hennrich. Wichtig sei es zudem, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen allgemeinverständlich formuliert würden. Die Anhörung zum GKV-FQWG findet am 21. Mai statt, die zweite und dritte Lesung am 6. Juni.

fos

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung