Für Vitamin C in Schmerzmitteln darf nicht geworben werden
Stuttgart – Hersteller von Schmerzmitteln dürfen nicht damit werben, dass zusätzlich beigefügtes Vitamin C das Immunsystem unterstütze. Mit solch einer Werbung weise der beklagte Hersteller eines ASS-Präparats auf ein Anwendungsgebiet hin, für welches das Medikament nicht zugelassen sei, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem heute veröffentlichten Urteil (Az. 2 U 127/16).
Der erstmals in dem Medikament Aspirin eingesetzte Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) wird mittlerweile von zahlreichen Generikaherstellern angeboten. Im Ausgangsfall vertrieb das beklagte Unternehmen Brausetabletten mit 600 Milligramm ASS und 200 Milligramm Vitamin C.
Das rezeptfreie Medikament ist für die Anwendungsgebiete „leichte bis mäßig starke Schmerzen“ etwa „im Rahmen von Erkältungskrankheiten“ oder „Fieber“ zugelassen. Keine Zulassung hingegen hat es für die Stärkung des Immunsystems.
Die Werbeaussage „Eine Extraportion Vitamin C unterstützt das Immunsystem“ verstößt laut OLG-Urteil deshalb gegen das Heilmittelwerbegesetz. Demnach ist ist eine Werbung für nicht von der Zulassung erfasste Anwendungsgebiete verboten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: