Politik

G-BA: ADHS-Medikamente auch für Erwachsene

  • Freitag, 24. Juni 2011
Rainer Hess
Rainer Hess

Berlin – Eine medikamentöse Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyper­aktivitäts­syndroms (ADHS) im Erwachsenenalter ist mit dafür zugelassenen methylphenidathaltigen Arzneimitteln nicht mehr ausgeschlossen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen.

Bisher war eine Verschreibung dieser Arzneimittel nur bei Kindern und Jugendlichen in eng gefassten Grenzen möglich, bei Erwachsenen nur im off-label use. Patientenorganisationen hatten diese Neuregelung seit langem gefordert.  

Der G-BA hat zudem seinen zweiten Bericht zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vorgelegt. Die SAPV-Versorgung sei im ersten Jahr ihres Bestehens nur zögerlich angelaufen, erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Rainer Hess. Das habe sich im zweiten Jahr nun verbessert.

Es gebe mehr Leistungen und mehr Verträge. „Aber wir sind noch nicht am Ziel“, sagte Hess. Nach wie vor bestehe Handlungsbedarf. Die SAPV-Versorgung richtet sich an Patienten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Der G-BA ist verpflichtet, einmal im Jahr einen Bericht über die Entwicklung der SAPV vorzulegen.  

Hess äußerte sich auch zu den neuen Aufgaben, die dem Gemeinsamen Bundesausschuss im Referentenentwurf des Versorgungsstrukturgesetzes zufallen: „Offensichtlich schätzt das Ministerium die Arbeit des G-BA hoch ein, da es uns in vielen Bereichen neue Aufgaben gegeben hat.“ Dies sei jedoch nicht nur ein Macht-, sondern vor allem auch ein Verantwortungszuwachs.  

Kritik äußerte Hess daran, dass künftig auch medizinische Fachgesellschaften ein Stellungnahmerecht erhalten sollen. Um die Transparenz zu stärken, sollen zudem Verbände und Institutionen künftig auch mündlich im G-BA gehört werden. Wenn die Politik die Arbeit des G-BA beschleunigen wolle, dürfe sie nicht noch neue Hürden bauen, so Hess.

Der G-BA-Vorsitzende erneuerte darüber hinaus seine Ansicht, dass weder Patientenvertreter noch die Bundesärztekammer (BÄK) ein Stimmrecht im G-BA erhalten sollten. Um der Expertise der deutschen Ärzteschaft mehr Gehör zu verschaffen, hatte zuletzt der 114. Deutsche Ärztetag eine stimmberechtigte Teilnahme der BÄK im G-BA-Plenum gefordert.  

Bernd Metzinger von der Deutschen Krankenhausgesellschaft befürwortete, dass künftig die Stimmen der nicht von einem Beschluss betroffenen Verbände im G-BA auf die Mitglieder der betroffenen Verbände verteilt werden sollen. „Das ist durchaus sinnvoll“, so Metzinger „Wir werden jedoch sehen, ob es sich in der Praxis so auch durchführen lässt.“ 

Die Regelung, dass als Unparteiische künftig nur noch Personen benannt werden dürfen, die in den vorangegangenen drei Jahren nicht bei den G-BA-Trägerorganisationen, bei deren Mitgliedsverbänden oder bei Verbänden von deren Mitgliedern beschäftigt waren, kritisierte Metzinger: „Wir wissen nicht, wer dann überhaupt noch für dieses Amt infrage kommen soll.“  

Insgesamt seien die neuen Aufgaben sinnvoll und der G-BA könne sie auch bewältigen, fasste Hess zusammen. Dafür müsse man jedoch die Kapazitäten aufstocken und zum Beispiel mehr Personal einstellen. Dadurch werde der Haushalt des G-BA wachsen. „Das muss die Politik dann auch mittragen“, so Hess.

fos

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