G-BA aktualisiert DMP für Frauen mit Brustkrebs

Berlin – Die Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) für an Brustkrebs erkrankte Frauen wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens angepasst.
Derzeit nutzen nach Angaben des G-BA etwa 172.000 Frauen die Möglichkeit, sich in einem entsprechenden DMP behandeln und in der Nachsorge unterstützen zu lassen. Grundlage der nun erfolgten Änderungen war eine Auswertung von insgesamt 26 medizinischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
„Brustkrebs ist in Deutschland mit mehr als 70.000 Neuerkrankungen jährlich die mit Abstand häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Dank immer wirksamerer und individuell angepasster Behandlungsmöglichkeiten – vor allem medikamentös – ist die Sterberate aber rückläufig, die Behandlung zudem oft deutlich weniger belastend“, erläuterte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA.
Das vom G-BA verantwortete DMP Brustkrebs garantiere seit 20 Jahren, dass Frauen leitliniengerecht versorgt werden. Seit 2015 gebe es für Frauen, bei denen die Brustkrebserkrankung einen besonderen Verlauf nimmt, zudem die Möglichkeit, sich von einem spezialfachärztlichen Team in der sogenannten ASV behandeln zu lassen – auch hier lege man als G-BA im Auftrag des Gesetzgebers die Details fest.
Ein weiteres wichtiges Instrument stehe mit den Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen zur Verfügung: Behandlungsergebnisse seien nachweislich besser, wenn ein Krankenhaus dabei über Routine und Erfahrung verfügt.
Das DMP Brustkrebs wurde unter anderem dahingehend aktualisiert, dass die Empfehlungen, bei welchem Befund die Brust teilweise oder komplett entfernt werden sollte (Mastektomie) und wann anschließend eine Strahlentherapie angezeigt ist, angepasst wurden. Zudem wurden die Empfehlungen zur operativen Entfernung der Lymphknoten im Achselbereich aktualisiert. Demnach kann in bestimmten Konstellationen darauf verzichtet werden.
Auch sind die Empfehlungen, ob sich an die operative Entfernung des Brustkrebses noch eine Chemotherapie anschließen sollte, in Abhängigkeit vom Subtyp des Tumors und der individuellen Nutzen-Risikoabwägung präzisiert worden. Ergänzend zu klinisch-pathologischen Kriterien können auch Biomarkertests genutzt werden. Die Intervalle der Nachsorgeuntersuchungen wurden entsprechend der neuen Leitlinienempfehlungen ausdifferenziert.
Der Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.
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