G-BA ändert Anspruch auf Impfungen gegen COVID-19

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute die neuen STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Das bringt Änderungen beim Anspruch auf Impfungen mit sich. Die STIKO hatte ihre Empfehlungen bereits im Juli bekannt gemacht.
Künftig entfällt demnach die Empfehlung für Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität zu erlangen. Eine jährliche Auffrischimpfung wird nur noch gesunden Menschen ab 75 Jahren empfohlen. Bislang galt eine Empfehlung für Menschen ab 60 Jahren.
Unabhängig vom Alter gibt es Risikogruppen für einen schweren Verlauf. Für diese Gruppen werden ebenfalls weiterhin jährliche SARS-CoV-2-Impfungen angeraten. Das sind etwa Personen mit chronischen Erkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder auch Angehörige von speziellen Gruppen, bei denen keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.
Angeraten wird die Auffrischimpfung auch Schwangere mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge schwangerschaftsassoziierter Komplikationen, Personal in Pflegeeinrichtungen mit Patientenkontakt sowie für medizinisches Personal, das ein erhöhtes Risiko trägt oder Risikopatienten betreut.
Ziel der Anpassung ist es unter anderem, die Umsetzung in der Praxis so zu erleichtern, dass tatsächlich die Risikogruppen erreicht werden. Nach Angaben der STIKO lag die Impfquote in der Gruppe der vulnerablen Personen in der Saison 2024/2025 bei nur acht Prozent.
Eine weitere Neuerung ist der Impfzeitpunkt. So empfiehlt die STIKO, dass die SARS-CoV-2-Impfung möglichst im August oder September erfolgen sollte. Für die Influenza-Impfung liegt der empfohlene Impfzeitraum weiterhin zwischen Oktober und Mitte Dezember. Die STIKO weist darauf hin, dass eine Koadministration von beiden Impfstoffen nach wie vor möglich ist.
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