G-BA erweitert ASV-Angebot für Patienten nach allogener Stammzelltransplantation

Berlin – Patienten, die mit einer allogenen Stammzelltransplantation behandelt wurden, können künftig eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in Anspruch nehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Der Beschluss enthält zudem Anforderungen an eine ASV bei Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung fest. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Lymphome und Leukämien.
Konkret hat der G-BA festgelegt, wie die interdisziplinären ASV-Teams jeweils zusammengesetzt sein müssen und welche diagnostischen wie therapeutischen Leistungen zu diesen besonderen, sektorenübergreifenden Behandlungsangeboten gehören.
Nach Inkrafttreten der Beschlüsse können sich ASV-Teams bilden und den erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen.
„Ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist bei onkologischen Erkrankungen nur dann möglich, wenn das vertragsärztliche ASV-Team mit einem Krankenhaus kooperiert – die Überwindung der Sektorengrenze ambulant-stationär ist hier ganz zentral“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.
Die Krankenhauslandschaft werde sich mit der Klinikreform aber deutlich verändern und ausdifferenzierter werden. „Als G-BA müssen und werden wir im Auge behalten, ob sich weiterhin möglichst flächendeckend ASV-Teams gründen können und eine wohnortnahe spezialisierte Versorgung anbieten“, so Maag.
Darüber hinaus gab der G-BA bekannt, das er im kommenden Jahr für die seltene Erkrankung Kurzdarmsyndrom sowie für angeborene Skelettsystemfehlbildungen ein ASV-Angebot erarbeiten wird.
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