Politik

G-BA identifiziert drei Einsatzgebiete der PET als Erprobungsthemen

  • Freitag, 19. April 2013

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat drei Indikationen zum Einsatz von Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) als mögliche Erprobungsthemen ausgewählt. Dabei handelt es sich um das rezidivierende kolorektale Karzinom, das maligne Melanom sowie das Ösophagus-Karzinom. Als nächste Schritte sollen Frage­stellungen für Studien entwickelt werden, die den für spätere Richtlinien­entscheidungen erhofften Erkenntnisfortschritt bringen können.

Mit dieser Entscheidung hat der G-BA seine Ankündigung von November 2012 realisiert und aus 13 Indikationen zum Einsatz von PET; PET/CT drei ausgewählt. Bei der Auswahl berücksichtigte der G-BA nach eigenen Angaben unter anderem den gegenwärtig erreichten Erkenntnisstand auf dem jeweiligen Erkrankungsgebiet, die Kenntnis von laufenden Studien, die in absehbarer Zeit Erkenntnisse für die Nutzenbewertung erwarten lassen sowie die Erfolgsaussichten in Bezug auf Erprobungsstudien und vorhandene Therapiemöglichkeiten.

Darüber hinaus begrüßte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die G-BA-Ent­scheidung, bei Kindern und Jugendlichen mit Lymphomen unter bestimmten Voraus­setzungen die (PET) im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht zu ermöglichen. „Im Oktober 2010 hat der G-BA die PET als Diagnosemöglichkeit für gesetzlich Versicherte mit Lymphdrüsenkrebs maßgeblich eingeschränkt“, sagte DGK-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Dieser Beschluss sei gegen die international übliche Versorgungspraxis und die Voten der Bundesärztekammer sowie der Fachgesellschaft getroffen worden. Zwischenzeitlich sei in der Praxis deutlich geworden, dass der Beschluss wichtige Diagnosemöglichkeiten für gesetzlich Versicherte Patienten ausschließe.

„Die DKG begrüßt die jetzige Öffnung“, so Baum. Der Beschluss führe jedoch zu einer weder wissenschaftlich noch gesetzlich gerechtfertigten Ungleichbehandlung von gesetzlich Krankenversicherten. „Für alle Patienten – auch für die Erwachsenen – muss bei schwerer Krebserkrankung PET als Diagnoseinstrument zur Verfügung stehen“, forderte Baum.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung