G-BA schränkt Anwendung antikörperbeschichteter Stents ein
Berlin – Patienten mit einem hohen Risiko für eine erneute Gefäßverengung der Koronararterien, für die die Anwendung eines medikamentenbeschichteten Stents in Betracht kommt, sollen künftig keine antikörperbeschichtete Stents zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr erhalten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen.
„Dieser auch von der Patientenvertretung und allen Trägern des G-BA befürwortete Leistungsausschluss dient vor allem dem Patientenschutz: Antikörperbeschichtete Stents haben bei dieser Patientengruppe ein deutlich höheres und schwerwiegendes Schadenspotenzial im Vergleich zum Einsatz von medikamentenbeschichteten Stents gezeigt“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung.
Medikamentenfreisetzende und antikörperbeschichtete Stents sind Weiterentwicklungen der künstlichen Gefäßstützen, die unter anderem in Blutgefäße und besonders in Herzkranzgefäße implantiert werden, um einen erneuten Verschluss zu verhindern. Eine Studie zur Nutzenbewertung der verschiedenen Methoden wurde wegen gravierender Sicherheitsbedenken abgebrochen.
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