Politik

G-BA will Einsatz beschichteter Stents überprüfen

  • Freitag, 19. Juli 2013

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern beschlossen, dass Krankenhäuser, die zur Behandlung von Früh- und Neugeborenen zugelassenen sind, ihre Ergebnisdaten auf einer zentralen Internetplattform zur Verfügung stellen können. Bisher haben die Häuser ihre Ergebnisdaten, die unter anderem Informationen über die Häufigkeit von Hirnblutungen und entzündlichen Darmerkrankungen sowie die Sterb­lichkeitsraten beinhalten, auf ihrer eigenen Internetseite eingestellt.

Die neue, zentrale Plattform soll im Februar 2014 freigeschaltet werden und die Ergeb­nisse aus den Jahren 2008 bis 2012 enthalten. Für das Frühjahr 2014 ist nach Aussagen des G-BA dann ein Beschluss vorgesehen, mit dem die Krankenhäuser zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisdaten verpflichtet werden sollen.

„An einem zentralen Ort stehen werdenden Eltern und einweisenden Ärzten künftig gebündelt Informationen und Entscheidungshilfen zur Auswahl eines Krankenhauses im Vorfeld der Geburt zur Verfügung“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA.

Zudem hat der Bundesausschuss gestern die Überprüfung von drei weiteren Behand­lungs­methoden beschlossen: den Einsatz von mit Antikörpern und Medikamenten beschichteten Stents zur Behandlung von Herzkranzgefäßverengungen, den Einsatz von Stents zur Behandlung von Verengungen der Blutgefäße im Kopfbereich sowie ein Verfahren zur Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem.

„Der G-BA überprüft neue oder bereits angewandte Methoden daraufhin, ob Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit – auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Methoden – nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erwiesen ist“, erklärte das zweite unparteiische Mitglied im G-BA, Harald Deisler. „Nur solche Verfahren verbleiben im Leistungskatalog der Krankenkassen oder werden dort aufgenommen, die dieser Überprüfung standhalten.“

fos

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