Politik

G-BA will Qualität von Entlassmanagement und Tonsillenoperationen verbessern

  • Freitag, 18. Januar 2013

Berlin – Schwerstkranke opiatabhängige Patienten können künftig auch in Einrichtungen mit Diamorphin behandelt werden, die weder drei separate Räume mit Warte-, Ausgabe- und Überwachungsbereich noch drei Arztstellen vorhalten können. Diese seit knapp drei Jahren geltenden Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat dieser auf seiner gestrigen Sitzung flexibilisiert.

Künftig müssen die Einrichtungen „eine angemessene Anzahl Arztstellen und qualifi­zierter nichtärztlicher Stellen in Voll- oder Teilzeit“ vorhalten. Während der Vergabezeiten und der Nachbeobachtung muss zudem ein Arzt anwesend sein – außerhalb dieser Zeiträume ist auch eine ärztliche Rufbereitschaft ausreichend. Und die Einrichtung muss „in geeigneter Weise eine Trennung von Wartebereich, Ausgabe­bereich und Überwachungsbereich ermöglichen“.

„Nachdem der G-BA im Jahr 2010 seine Richtlinie erlassen hatte, haben sich zwölf Träger von Einrichtungen gemeldet, die den Bedarf einer diamorphingestützten Substitutionsbehandlung dargelegt hatten, die aber die personellen und räumlichen Anforderungen nicht erfüllen konnten“, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Um Menschen in einer extremen Situation eine angemessene Behandlung im regionalen Umfeld zu ermöglichen, habe der G-BA nun den berechtigten Forderungen aus der Praxis entsprochen.

Themenfindungsverfahren verabschiedet
Zudem hat der G-BA gestern das Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren (TuP-Verfahren) verabschiedet, mit dem der Ausschuss Themen identifiziert, für die er eine Qualitätssicherung entwickeln will. „Mit dem TuP-Verfahren können wir nun zu einer Auswahl der für die Qualitätssicherung wichtigen Themen kommen“,  sagte das unparteiische Mitglied im G-BA, Regina Klakow-Franck. Zuvor seien Themen eher auf Zuruf ausgewählt worden. Nun gebe es eine Matrix, mit der unter Berücksichtigung von Versorgungsrelevanz, Prävalenz, Inzidenz sowie der Studienlage eine Priorisierung der Themen möglich sei.

Der G-BA will nun Vorgaben für die Qualitätssicherung in den Bereichen Schlaganfall, Entlassmanagement, Tonsillenoperation, diabetischer Fuß und minimalinvasive endoskopische Herzklappenoperation erarbeiten. „Entlassmanagement wird heute krankenhausindividuell vorgenommen, doch es gibt noch keine Standards“, sagte Klakow-Franck. Bei der Tonsillenoperationen gebe es eine große regionale Heterogenität, und bei der Herzklappenoperation eine große Methodenvielfalt.

fos

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