Gastroenterologen bleiben auf den Kosten für Einmalprodukte in der Endoskopie sitzen

Ulm – Widersprüchliche Bestimmungen und Abstimmungsdefizite zwischen Aufsichtsbehörden belasten gastroenterologische Praxen im Augenblick mit vermeidbaren Zusatzkosten. Das berichtet der Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng). Dabei geht es um Biopsiezangen zur Entnahme von Gewebeproben, Polypektomieschlingen zur Entfernung von Darmkrebsvorstufen und andere unverzichtbare Zusatzinstrumente für die Endoskopie.
Zwar seien auf dem Markt wiederverwendbare Produkte verfügbar, allerdings könnten die Hersteller keine anerkannten Wiederaufbereitungsverfahren liefern. „Aufgrund einer neuen Interpretation der Hygienerichtlinie wird die Aufbereitung dieser Produkte trotz Zulassung am deutschen Markt in letzter Zeit durch die Aufsichtsbehörden bei Hygienekontrollen untersagt. Praxisbetreiber und Kliniken sind genötigt, auf Einmalprodukte zurückzugreifen“, berichtet der bng. Konkret würden Herstelleranweisungen zur Aufbereitung wiederverwendbarer endoskopischer Zusatzinstrumente der sogenannten Gruppe „Kritisch-B“ nicht mehr als rechtskonform erachtet.
Für Einmalprodukte verweigerten die Kostenträger aber für den ambulanten Bereich die Kostenübernahme mit dem Hinweis, dass wiederaufbereitbare Instrumente verfügbar seien. „Einer sinnvollen ambulanten Versorgung werden einmal mehr Knüppel zwischen die Beine geworfen“, kritisiert der bng-Vorsitzende Albert Beyer.
Der Verband fordert daher die Hersteller auf, die betroffenen Produkte binnen einer Frist von vier Wochen aus dem Handel zu nehmen.
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