Gebühren für Rettungsdienste „überwiegend rechtmäßig“

Berlin – Im Streit um Gebühren für Rettungsdienste in Berlin hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Millionenklage der gesetzlichen Krankenkassen größtenteils abgewiesen. Es könnten statt der geforderten 5,3 Millionen nur rund 440.000 Euro zurückverlangt werden, entschied das Gericht heute. Laut Mitteilung waren die Gebühren für Rettungstransporte der Berliner Feuerwehr von 2005 bis 2009 von damals 281,34 Euro (pro Einsatz) überwiegend rechtmäßig (Urteile vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 12.12 und OVG 1 B 16.12).
In den beiden Berufungsverfahren bestätigte das Gericht, dass es bei den umstrittenen rund 19.000 Einsätzen um die Rettung von Notfallpatienten ging. Die Kalkulation der Feuerwehr mit mehr als 82 Millionen Euro pro Jahr sei nicht zu beanstanden. Bei den Pensionskosten hätte die Feuerwehr aber die im Land Berlin vorgeschriebenen Pensionssätze der Senatsverwaltung für Finanzen in ihrer Berechnung berücksichtigen müssen.
Ausgleichszahlungen für Mehrarbeit von 2005 bis 2008 hat das Gericht laut Mitteilung nicht akzeptiert, weil die Feuerwehr den Umfang nicht hinreichend nachgewiesen habe. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
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