Geburtshilfe: Schleswig-Holstein sieht Selbstverwaltung bei Haftpflichtprämien in der Pflicht

Kiel – Das Marien-Krankenhaus in Lübeck hat in der vergangenen Woche auf Probleme für die Geburtshilfe durch steigende Haftpflichtprämien hingewiesen. Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein teilte nun mit, die Selbstverwaltung sei in der Pflicht.
„In erster Linie ist eine angemessene Vergütung der Belegärzte notwendig, von der Haftpflichtprämien auch bezahlt werden können“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Matthias Badenhop. Die Selbstverwaltung – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen – seien gefordert, ein befriedigendes Ergebnis zu finden.
Im Austausch mit dem Krankenhaus
Badenhop wies darauf hin, dass sich Gesundheitsminister Heiner Garg in dieser Woche mit einem Schreiben an die KBV gerichtet und dort die Prüfung einer entsprechende Anpassung der relevanten Vergütung gefordert habe. Das Ministerium prüfe zudem eine Bundesratsinitiative, um gegebenenfalls durch bundesrechtliche Rahmensetzung dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, sagte Badenhop.
Um das Krankenhaus und die Belegärzte im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten bei den Bemühungen für eine Lösung zu unterstützen, befindet sich das Ministerium im Austausch mit dem Träger, hieß es.
Eine ausreichende Finanzierung der Haftpflichtprämien kann aus Sicht des Ministeriums dauerhaft nur durch entsprechende Regelungen der Selbstverwaltung, wie eine höhere Vergütung oder eine Sonderzahlung, erreicht werden oder durch bundesgesetzliche Vorgaben.
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