Geflüchtete stoßen auf Hürden bei Arztbesuchen

Berlin – Wer nach Deutschland flüchtet, stößt vor allem in den ersten Jahren nach der Ankunft auf Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das zeigen die Ergebnisse einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Neben langen Wartezeiten erschwerten demnach auch finanzielle Belastungen und teils große Entfernungen eine rasche Behandlung. Zudem fällt es vielen Flüchtlingen demnach schwer, sich im deutschen Gesundheitssystem zu orientieren.
Auch aus ökonomischer Sicht, sei diese Unterversorgung problematisch, sagte die Autorin der DIW-Analyse, Louise Biddle. Werde die medizinische Versorgung in den ersten Jahren nach der Ankunft verzögert, „verschlechtert das ihre Gesundheit und führt langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem“.
Jeder dritte Teilnehmer (33,1 Prozent) findet es den Angaben zufolge schwierig oder sehr schwierig herauszufinden, wo man bei gesundheitlichen Problemen im konkreten Fall professionelle Hilfe erhält.
Die Geschwindigkeit, mit der Menschen in Deutschland die richtige medizinische Behandlung erhalten, variiert mit Blick auf die gesamte Bevölkerung stark je nach Versorgungsbereich. Bei Hausärzten ist die Situation vergleichsweise gut. Bei Fachärzten gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin beträgt inzwischen 42 Tage – 2019 waren es noch 33 Tage.
Von den Geflüchteten aus der Ukraine berichteten rund 40 Prozent von langen Wartezeiten bei der Suche nach medizinischer Behandlung. Weite Wege sind demnach vor allem eine Hürde für nicht ukrainische Geflüchtete, die nach 2021 eingereist sind. Von ihnen gaben 14 Prozent an, Entfernungen verzögerten ihre Versorgung. Das trifft vor allem auf Geflüchtete zu, die in Gemeinschaftsunterkünften in ländlichen Regionen und schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr leben.
Für Asylsuchende gilt nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst das Asylbewerberleistungsgesetz. Gesundheitsleistungen beschränken sich bei ihnen auf die Behandlungen von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlungen und Impfungen. Weitere Behandlungen hängen vom Ermessen der Ärzte und Sozialämter ab.
Flüchtlinge aus der Ukraine unterliegen derzeit nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten Sozialleistungen und haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die den von Menschen mit regulärem Aufenthalt entspricht.
Das Kabinett hat zwar im November beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Allerdings steht eine Beratung über das Vorhaben im Bundestag noch aus.
Für die Untersuchung waren in den Jahren 2023 und 2024 Geflüchtete, die zwischen 2013 und 2022 eingereist waren, befragt worden. An der Befragung nahmen 2023 bundesweit 6.197 Geflüchtete teil, im darauffolgenden Jahr wurden laut DIW 4.992 geflüchtete Menschen befragt.
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