Gegen die „globalisierte Gleichgültigkeit“
Köln – Das Deutsche Ärzteblatt beschäftigt sich in seiner Titelgeschichte (Heft 13) mit der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Tenor des Beitrages ist, dass sie oft Patienten dritter Klasse sind. Diese Ansicht vertritt auch Frank J. Hensel. Er erläutert unter anderem, warum er sich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einsetzt.

5 Fragen an Frank J. Hensel, Arzt und Direktor des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln
DÄ: Herr Hensel, das Thema der Jahreskampagne 2014 der Caritas lautet „Weit weg ist näher als du denkst“. Könnten Sie die Kampagne erläutern?
Hensel: Unser tägliches Handeln hat Auswirkungen auf der ganzen Welt. Unser Energieverbrauch beeinflusst das Klima in fernen Ländern. Unser Konsumverhalten prägt die Arbeitsbedingungen in Fernost. Unsere Handynutzung schürt den Krieg im Kongo. All diese Aspekte vereint das Caritas-Jahresthema. Es ist global in mehr als einer Hinsicht, denn es geht unter anderem um Armut, Gesundheit, Umweltbelastungen, Konsumverhalten, Flucht und Vertreibung. Papst Franziskus nannte das Problem bei seiner Reise nach Lampedusa die „globalisierte Gleichgültigkeit“. Diese Gleichgültigkeit will die Kampagne aufbrechen.
Deutschland darf sich seiner Verantwortung gegenüber Flüchtlingen nicht entziehen. Es braucht Maßnahmen, die die Fluchtursachen bekämpfen, aber auch ein offenes Herz, eine Willkommenskultur in Deutschland.
DÄ: Sie haben sich bei diesem Thema ganz konkret mit der Problematik minderjähriger Flüchtlinge auseinandergesetzt. Wieso sehen Sie da besonderen Handlungsbedarf?
Hensel: Laut Ausländergesetz gelten Jugendliche in Deutschland ab dem vollendeten 16. Lebensjahr als erwachsen und dürfen auch so behandelt werden. In Nordrhein-Westfalen und Bayern hält man sich immerhin an die Altersgrenze von 18 Jahren.
Wenn nicht einwandfrei festzustellen ist, wie alt ein heranwachsender Flüchtling ist, wird das Alter per „Inaugenscheinnahme“ und Röntgenuntersuchungen festgestellt. Wird das Alter auf 18 Jahre oder mehr festgesetzt, kommen die Jugendlichen nicht in Einrichtungen der Jugendhilfe unter, bekommen keinen Vormund, keinen Deutschkurs und werden auch nicht in die Schule geschickt.
Ich spreche mich dafür aus, dass entsprechend der klugen und lebensnahen Definition der Vereinten Nationen die Altersgrenze auf 20 Jahre gehoben wird. Aus guten entwicklungspsychologischen Gründen spricht die UN-Generalversammlung erst ab 20 Jahren von jungen Erwachsenen. Diese Altersgrenze würde den jungen Flüchtlingen in Deutschland etwas mehr Rückhalt bieten.
DÄ: Könnten Sie uns den Standpunkt der Caritas in Bezug auf die medizinische Versorgung erläutern?
Hensel: Seitens des Deutschen Caritasverbandes fordern wir die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Asylbewerberleistungsgesetz hat so hochschwellige Barrieren in der gesundheitlichen Versorgung gesetzt, dass Krankheitsverläufe eher verschleppt werden und dann umso schwerer behandelt werden können.
Besonders schlimm ist das für Folteropfer und andere traumatisierte Flüchtlinge. Wenn Sie irgendwo eine Traumabehandlung für einen Asylbewerber durchkriegen, ist das eine absolute Rarität. Denn nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Flüchtlinge in der Regel nur Anspruch auf Leistungen bei akuten Krankheiten und Schmerzzuständen.
Noch schwieriger ist es für Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus. Sie werden in Krankenhausambulanzen und von den Ärztinnen und Ärzten in ehrenamtlichen Organisationen, beispielsweise der Malter Migranten Medizin unentgeltlich behandelt. Auf den Kosten bleibt man zumeist sitzen. Eine kontinuierliche Behandlung und adäquate Versorgung ist praktisch kaum möglich.
DÄ: Fordern Sie auch eine Erhöhung der Kontingente für Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland?
Hensel: Ja, unbedingt. Dass Deutschland nicht in der Lage ist, mehr als 10.000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen, halte ich für beschämend. Während der Bosnienkrise kamen 320.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Und jetzt nur 10.000.
Aber es nützt nichts, sie nur hierher zu holen, man muss auch die Nachzugsmöglichkeiten für Angehörige erleichtern. Damit Flüchtlinge auf diesem Weg nach Deutschland kommen können, müssen sich ihre Angehörigen bisher verpflichten, für alle Kosten aufzukommen und ein entsprechendes Einkommen nachweisen. Neben Unterkunft und Verpflegung müssen auch die eventuellen Krankheitskosten der Verwandten gestemmt werden.
Ich begrüße die Entscheidung der nordrhein-westfälischen Regierung, für nachziehende Familienangehörige die Kostenübernahme im Krankheitsfall zu gewährleisten. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der nächste konsequente Schritt sollte sein, bei den Lebenshaltungskosten die Angehörigen ebenfalls zu unterstützen.
DÄ: Sind Sie der Meinung, dass auch die Unterbringung der Flüchtlinge verbessert werden müsste? Wenn ja, warum?
Hensel: Die Caritas wendet sich seit Jahren gegen die zunehmende Entmischung von Quartieren. Die einen Viertel werden immer prekärer, die anderen immer exklusiver. Wichtig ist, dass die Flüchtlinge dort auf die passende Infrastruktur treffen und auf Menschen, die in der Lage sind, sie willkommen zu heißen.
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