Geldstrafe wegen falscher Atteste
Augsburg – Wegen Ausstellens falscher Atteste ist ein 48 Jahre alter Mediziner vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden (Az. 19 Cf 306 Jf 108 328/16). Der Anklage zufolge hatte der Arzt einer Patientin zweimal rückwirkend Bescheinigungen ausgestellt, ohne die Frau untersucht zu haben. Die Atteste legte die Patientin beim Jobcenter vor, um versäumte Termine zu entschuldigen.
Der Hausarzt hatte wegen der falschen Gesundheitszeugnisse einen Strafbefehl über 9.000 Euro erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein. In der Verhandlung reduzierte die Richterin die Strafe auf ein Drittel der Summe. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, teilte ein Justizsprecherin mit. Gegen die Patientin läuft ein weiteres Verfahren wegen der Atteste.
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